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Im Arztbrief werden die weiterbehandelnden Kolleginnen und Kollegen über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen informiert. Patientinnen und Patienten haben das Recht, sich den Inhalt erklären zu lassen.
Wer eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsucht oder zu einer Untersuchung oder Behandlung in einer Klinik war, bekommt hinterher einen Arztbrief. Dieses Dokument ist wichtig, denn es bringt die weiter- oder mitbehandelnde Ärztin beziehungsweise den Arzt auf den neuesten Stand. Es enthält die Krankengeschichte, die Diagnose, die Untersuchungsergebnisse sowie einen Vorschlag für die Weiterbehandlung beziehungsweise Therapie.
Der Arztbrief wird mittlerweile häufig nicht mehr per Post geschickt, sondern von der Patientin oder dem Patienten persönlich überbracht. Das spart Zeit und ermöglicht es, nur wenige Tage später die weiterbehandelnde Ärztin beziehungsweise den Arzt aufzusuchen. Wer aus dem Krankenhaus entlassen wird, sollte zumindest einen vorläufigen Arztbrief mitbekommen.
Der Arztbrief ist Patienteneigentum. Patientin oder Patient können jederzeit die Aushändigung des Dokuments verlangen und haben das Recht, zu erfahren, was drinsteht. Doch es kommt vor, dass der Brief nicht verständlich geschrieben ist oder die Zeit fehlt, um ihn ausführlich zu besprechen. In diesen Fällen kann man sich an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden und darum bitten, den Inhalt des Schriftstücks zu erklären.
Alternativ ist es möglich, sich die Informationen im Internet übersetzen zu lassen. Auf dem Onlineportal www.washabich.de überträgt ein Team aus Medizinern und Medizinstudierenden den Arztbrief in eine leicht verständliche Sprache. Der Service ist kostenlos.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Arztbrief zehn Jahre zu archivieren. In Kliniken beträgt die Frist oft bis zu 30 Jahre. Dennoch kann es ratsam sein, selbst eine Kopie davon zu machen, die man immer griffbereit hat. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist das aber vielleicht schon bald Vergangenheit. Seit Januar 2021 können gesetzlich Krankenversicherte die ePA beantragen. In ihr werden persönliche Gesundheitsdaten gespeichert. Auch Arztbriefe zählen dazu. Der Vorteil: Im Notfall sind die Daten wesentlich schneller abrufbar.
ali
Schlagworte Arzt | elektronische Patientenakte
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