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Viele Mütter müssen wegen fehlender Betreuungsangebote ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen. Teilzeittätigkeiten führen aber oft zu Einkommens- und später zu Altersarmut. Kurz vor Schluss der Legislaturperiode hat die Bundesregierung nun noch den stufenweisen Anspruch auf Ganztagsbetreuung beschlossen.
„Auch wenn sich Eltern und Kinder noch bis 2026 gedulden müssen, setzt dieses Gesetz das richtige Signal“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Für etwa die Hälfte der Grundschulkinder besteht bereits ein Ganztagsangebot. In den östlichen Bundesländern gibt es fast eine Flächenversorgung. Im ganzen Land soll es ab 2026 für alle Erstklässler das Recht auf Betreuung geben, bis 2029 für alle Grundschulkinder. Für den Ausbau werden 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
„Gute pädagogische Ganztagsbetreuung hilft, die soziale Kluft zu verringern“, ist Bentele überzeugt. Gerade Kinder aus ärmeren Familien bekommen über den Schulunterricht hinaus Förderung, erleben Gemeinschaft und Sport. Und mehr Mütter, die immer noch einen Großteil der Sorgearbeit zu Hause leisten, können schneller in den Beruf zurückkehren. „Das hebt das Familieneinkommen und spart dem Staat Sozialleistungen. Perspektivisch verbessert die pädagogische Förderung die Bildungs- und späteren Einkommenschancen von Kindern. Mehr Ganztag ist also ein Gewinn für alle“, erklärt Bentele.
Bis 2026 dürften aber nicht nur Gebäude entstehen, warnt sie: „Das Personal ist der entscheidende Faktor. Es darf nicht dasselbe passieren wie beim Recht auf einen Kindergartenplatz. Die schöne neue Kita steht mancherorts ein Jahr lang leer, weil keine Erzieherinnen zu bekommen sind.“ Pädagogische Berufe müssten für junge Leute attraktiver werden. Zum Beispiel durch kostenlose Ausbildungen, hohe Personalschlüssel und gute Bezahlung.
bsc
Schlagworte Kinder | Kinderbetreuung | Ganztagsbetreuung
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