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VdK und SoVD kämpfen vor Gericht für Erwerbsminderungsrentner
Verbesserungen ja – aber nur für Neurentner: Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind von der Bundesregierung im Januar 2019 mit dem Rentenpaket im Stich gelassen worden. Ihr Pech: Sie sind vor 2019 zu Erwerbsminderungsrentnern geworden. Aber nur Neurentner profitieren von höheren Zurechnungszeiten und damit von höheren Einkommen, Bestandsrentner gehen leer aus. Dagegen gehen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor.
Erwerbsminderungsrenten liegen oft unter der Armutsgrenze. Krankenpflegerinnen mit Arthrose in den Gelenken sind zum Beispiel betroffen oder Maurergesellen mit kaputten Bandscheiben. Die Situation dieser Menschen wollte die Große Koalition im Januar 2019 verbessern. Das Schlüsselwort lautet: „Zurechnungszeit“. Wer eine Erwerbsminderungsrente neu erhält, den behandelt die Rentenversicherung seitdem so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese Zurechnungszeit bringt durchschnittlich 70 Euro mehr im Monat von der Rentenkasse. Es gibt nur einen Haken: 1,8 Millionen Bestandsrentner gingen leer aus.
Gegen diese Ungleichbehandlung gehen der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Wir fordern gleiches Recht für alle. Die Stichtagsregelung muss fallen. Mir kann keiner schlüssig erklären, warum der Staat die Bestandsrentner gegenüber Neurentnern benachteiligt.“
VdK und SoVD halten die Schlechterstellung für verfassungswidrig. Gemeinsam strengen beide Verbände Musterverfahren an. Das Ziel lautet: Entscheidung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Der Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung, Jörg Ungerer, erklärt: „Leider sieht es das deutsche Sozialrecht nicht vor, eine Rechtsfrage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Deshalb bleibt uns nur der Rechtsweg durch alle Instanzen. Eine Klage von einzelnen Betroffenen vor dem Sozialgericht Itzehoe und mehrere Widersprüche sind bereits anhängig. Ein Anfang ist gemacht.“
Obwohl gerade unter den VdK-Mitgliedern viele betroffen sind, ist es leider nicht möglich, sich diesen Klagen anzuschließen. Das Sozialrecht kennt keine Sammelklage. VdK und SoVD werden beispielhaft für alle Betroffenen gezielt an verschiedenen Gerichten Deutschlands Klageverfahren durchführen.
Wenn die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird, dann hilft das allen Erwerbsgeminderten. Noch ist leider nicht absehbar, ob und wann eine solche Entscheidung fällt. Der Rechtsweg muss erst einmal ausgeschöpft sein. „Wir halten unsere VdK-Mitglieder auf dem Laufenden!“, verspricht Ungerer.
iko
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Erwerbsminderung
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