Kategorie Tipp Behinderung Nachteilsausgleich

Auch ein GdB unter 50 bringt Nachteilsausgleiche

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Das trifft bundesweit auf 7,8 Millionen Menschen zu. Doch auch mit einem geringeren GdBkurz fürGrad der Behinderung gibt es Nachteilsausgleiche - daher kann ein Antrag sinnvoll sein. 

Anspruch auf Steuerfreibeträge und Gleichstellungsmöglichkeiten für Betroffene

In Deutschland leben rund zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung. Diese kann den Alltag unterschiedlich stark beeinträchtigen. Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) variiert zwischen 20 und 100. Je höher er ist, desto mehr sogenannte Nachteilsausgleiche gibt es gemäß Sozialrecht. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert und kann auch einen entsprechenden Ausweis beantragen. Das trifft bundesweit auf 7,8 Millionen Menschen zu.

Zur Ermittlung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ist eine medizinische Beurteilung notwendig. Das Versorgungsamt (in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales), das für die Vergabe des GdBkurz fürGrad der Behinderung zuständig ist, bemisst den Grad der Behinderung. Ärztliche Atteste und Befundberichte werden dabei ausgewertet. Gibt es mehrere Beeinträchtigungen, wird ein Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung ermittelt.

Komplizierte Berechnung

Dabei werden aber nicht nur einzelne Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet, wie manchmal vermutet wird. Sondern: Entscheidend ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. „Es spielt eine Rolle, ob die einzelnen Erkrankungen voneinander unabhängig sind und ganz verschiedene Bereiche im täglichen Leben betreffen, wie etwa eine Herzerkrankung und Wirbelsäulenleiden, oder ob sie sich besonders nachteilig aufeinander auswirken“, sagt Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim VdK Bayern. Beispiele für Letzteres sind der Verlust beider Arme oder der Sehfähigkeit auf einem Auge und zugleich einem Hörverlust.

GdB von 10 bringt keinen Nachteilsausgleich

Obwohl der GdBkurz fürGrad der Behinderung in Zehnerschritten bemessen wird, bringt ein GdBkurz fürGrad der Behinderung von 10 erst einmal noch keinen Nachteilsausgleich. Das teilt das Amt auch mit. Einen solchen gibt es erst ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 20. „Dann wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt“, so Overdiek.

„Es ist zwar möglich, für eine leichte Gesundheitseinschränkung einen Einzel-GdBkurz fürGrad der Behinderung von 10 zu erhalten. Selbst wenn man mehrere Einzelwerte von 10 hat, werden diese jedoch bei der Bildung des Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung nicht berücksichtigt“, erläutert Jan Gerspach, der das Ressort Leben mit Behinderung beim VdK Bayern leitet.

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