Springen Sie direkt:
Der VdK Deutschland hat immer wieder die aufgeteilte Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bemängelt. Vergangenes Jahr wurde endlich die Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Der Beitrag „Inklusion von klein auf“ auf VdK-TV, dem Videoportal des Sozialverbands, beleuchtet, wie Familien von den Verbesserungen profitieren.
„Bislang ist es hierzulande so, dass bei Kindern mit Behinderung immer noch zwischen ‚Jugendamt‘-Kindern und ‚Sozialamt‘-Kindern unterschieden wird“, sagt Annemarie Schoß, Referentin für Frauen- und Familienpolitik beim VdK Deutschland.
Es hängt von der Behinderung ab, ob das Jugendamt oder das Sozialamt für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Die Zuordnung ist aber nicht immer leicht. Die Folge: Die Familien werden oftmals zwischen verschiedenen Behörden hin- und hergeschickt. Kinder mit seelischer Behinderung können Eingliederungshilfe von den Jugendämtern erhalten. Eltern von Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung müssen dagegen Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragen.
„Das ist nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundrecht auf Gleichbehandlung“, betont die Expertin. Der VdK macht sich deshalb seit Langem dafür stark, dass die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder unter einem Dach zusammengeführt wird, so Schoß.
Auch für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist die Reform der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) längst überfällig gewesen. Sie begrüßte daher sehr, dass am 22. April 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundestag beschlossen wurde. Am 10. Juni ist es in Kraft getreten. Im Interview mit VdK-TV lobt Bentele, dass die Kinder- und Jugendhilfe nun inklusiver ausgerichtet werden soll: „Das Schöne ist, dass alle Kinder, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht und egal welche Behinderung sie haben, ihre Unterstützungsleistung aus dem SGB VIII bekommen.“
Jedoch fordert sie deutlich mehr Tempo bei der Umsetzung, denn die Jugendämter sind erst 2028 vollständig für die Eingliederungshilfe für Kinder zuständig. „Das heißt: Schon jetzt müssen in den Jugendämtern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und geschult werden, damit sie auch allen Kindern und Jugendlichen die Unterstützung ermöglichen können, die sie brauchen, um teilhaben zu können“, betont die VdK-Präsidentin.
Zur Teilhabe gehört auch Chancengleichheit bei der Bildung. Doch von einem inklusiven Bildungssystem ist Deutschland noch weit entfernt, bedauert Bentele. „Mehr als sieben von zehn Kindern in Deutschland, die eine Förderschule besuchen, verlassen diese ohne einen Schulabschluss. Wie soll dann der Start in den Arbeitsmarkt gelingen?“ Aus Sicht des VdK müssen die Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung und den Einstieg ins Arbeitsleben verbessert werden. „Kinder mit und ohne Behinderung sollten gemeinsam lernen. Das ist die Voraussetzung, damit auch später das gemeinsame Arbeiten gelingen kann“, appelliert die VdK-Präsidentin.
Elisabeth Antritter
Schlagworte Eingliederungshilfe | Kinder mit Behinderung
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/behinderung/84014/hilfe_aus_einer_hand_fuer_alle_jungen_menschen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.