23. November 2021
BEHINDERUNG

Arbeiten mit Behinderung: Frauen finden schwer eine geeignete Stelle

Der Arbeitsmarkt ist besonders für Frauen mit einer Schwerbehinderung schwierig. Die meisten finden nur mit großen Mühen eine ihrer Qualifikation angemessene Stelle. Sie sind doppelt benachteiligt, als Frau und als Mensch mit Behinderung, so das Fazit einer Studie der Aktion Mensch zusammen mit dem SINUS-Institut.

Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl am Fuß einer unüberwindbaren Treppe

In der Studie wird erneut die Erwerbssituation von Frauen mit und ohne Schwerbehinderung mit den entsprechenden männlichen Bevölkerungsgruppen systematisch verglichen. Für eine gerechte Teilhabe am Arbeitsleben sei ein Bewusstseinswandel erforderlich. Frauen mit Schwerbehinderung würden das Schlusslicht bei Lohn sowie Vollzeit- und Führungspositionen bilden. 37 Prozent arbeiteten Teilzeit. Im Durchschnitt verdienten die Frauen monatlich 667 Euro weniger als die Männer. Hinzu kämen die Belastungen durch Haushalts- und Familienaufgaben, heißt es in der Studie. Ohne Inklusion und Gender­gerechtigkeit sei die doppelte Diskriminierung nicht zu beenden, bilanziert die Aktion Mensch die Ergebnisse.


Mehr Inklusion in den Arbeitsmarkt!

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung statt Ausgleichsabgabe – so sollte es sein. In Deutschland läuft es jedoch häufig andersherum. „Menschen mit Behinderung brauchen Arbeit und barrierefreie Arbeitsplätze“, sagt die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele. Doch noch immer fehlt es vielen Unternehmen an der nötigen Kreativität.

Beratungsangebote auch für Arbeitgeber gibt es genug – bei den Integrationsämtern und privaten Initiativen. Und auch der VdK selbst zeigt, wie es gehen kann: Engagierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für sich zu gewinnen.


Der Sozialverband VdK setzt sich seit Langem für eine bessere Teilhabe ein. Doch statt Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, zahlen Arbeit­geber immer noch lieber eine Ausgleichsabgabe. „Damit muss Schluss sein“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, müsse angehoben werden. Nötig sei zudem ein Mindestlohn von 13 Euro und die Eindämmung prekärer Beschäftigungen wie Minijobs.

Für Frauen mit und ohne Behinderung ist es oft sehr schwierig, Familie und Beruf zu vereinbaren. Daher müssen Teilzeitbeschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit bis auf Vollzeit auszuweiten. Auch flexible Arbeitszeiten sowie gute Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige befördern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

sko


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