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Schwerbehinderte sind bei der Jobsuche weiterhin im Nachteil – VdK fordert schärfere Gesetze, um Teilhabe durchzusetzen
Von Inklusion im Erwerbsleben kann leider immer noch nicht gesprochen werden. Das macht der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung deutlich. Die Arbeitslosenquote ist bei Menschen mit Behinderung noch immer viel höher. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert schärfere Gesetze.
Menschen mit Behinderung finden inzwischen häufiger einen Arbeitsplatz. Doch noch immer fällt dieser Anteil spürbar geringer aus als bei den Personen ohne Behinderung. Wie aus dem dritten Teilhabebericht hervorgeht, waren im Jahr 2017 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung erwerbstätig. Im übrigen Teil der Bevölkerung lag dieser Anteil dagegen bei 81 Prozent.
Die Arbeitslosenquote von Schwerbehinderten ist zwar zwischen 2015 und 2019 von 13,4 auf 11,2 Prozent gesunken. Damit lag sie jedoch nach wie vor deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 6,5 Prozent. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr waren mit 51 Wochen im Durchschnitt auch viel länger erwerbslos als Menschen ohne Schwerbehinderung, die im Schnitt 37 Wochen nach einer Stelle suchten.
Menschen mit Behinderung schätzen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zudem deutlich schlechter ein als die übrigen erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bürger. So gab jede dritte Person mit einer Beeinträchtigung an, dass es für sie praktisch unmöglich sei, eine geeignete Stelle zu finden. Bei den anderen Menschen sind es nur 17 Prozent. Entsprechend machen sich dem aktuellen Teilhabebericht zufolge auch mehr Menschen mit Behinderung große Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation: 22 Prozent gegenüber zwölf Prozent.
Und selbst diejenigen, die einen Job haben, sind im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung häufiger atypisch, das bedeutet unter 20 Stunden pro Woche, geringfügig, in Zeitarbeit oder befristet beschäftigt. Der Zeitverlauf zeigt, dass die Differenz zwischen dem Anteil der atypisch beschäftigten Menschen mit und ohne Behinderung in den vergangenen Jahren sogar gestiegen ist.
Nach wie vor gibt es viele Unternehmen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Schwerbehinderten einstellen. Der Anteil von Arbeitgebern mit einer Beschäftigungsquote von null Prozent ist seit Jahren mit rund 25 Prozent gleichbleibend hoch. 2019 waren dies fast 44 000. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Stellen müssen fünf Prozent davon oder mehr mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wer dies nicht tut, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte die Bundesregierung vor der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes eindringlich dazu auf, die Ausgleichsabgabe wie angekündigt zu erhöhen: Betriebe, die niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen endlich mehr zahlen.
Die Beschäftigungszahlen im dritten Teilhabebericht beziehen sich auf die Zeit vor der Corona-Pandemie. In den vergangenen Monaten hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt insgesamt verschlechtert. Auch viele Menschen mit einer Schwerbehinderung haben ihre Arbeit verloren. Die Erfahrung zeigt, dass sie deutlich schwieriger einen neuen Job finden. „Es war richtig, die Unternehmen in der Pandemie finanziell zu unterstützen“, sagt Bentele. „Im Gegenzug erwarten die Menschen, dass die Unternehmen sich nicht aus der Verantwortung ziehen, sondern ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.“
Die Bundesregierung muss laut Bentele endlich eingreifen und die Ausgleichsabgabe für die Firmen verdoppeln, wenn sich diese der Beschäftigungspflicht komplett entziehen. „Wenn wir jetzt die Arbeitgeber nicht auch finanziell noch mehr in die Pflicht nehmen, verfestigt sich die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten“, sagt die VdK-Präsidentin.
Sebastian Heise
Schlagworte Ausgleichsabgabe | Menschen mit Behinderung | Arbeit | Arbeitsmarkt | Beschäftigung | Teilhabebericht | Teilhabe
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