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Ein Bündnis von 30 Organisationen und Verbänden, darunter der Sozialverband VdK Deutschland, unterstützt die Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht als Erstunterstützer*innen.
Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Accessibility Act (EAA), ist ein Meilenstein: Erstmals gibt es in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Der European Accessibility Act trat am 28. Juni 2019 in Kraft. Die Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt und - abgesehen von Ausnahmen - ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden. Das heißt, dass auch Deutschland die Regelungen in deutsches Recht umsetzen muss.
Anlässlich der anstehenden Umsetzung des EAA werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fünf Anforderungen formuliert, an denen sich ein gutes Barrierefreiheitsrecht für Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft messen lassen muss:
Barrierefreiheit muss überall zum Standard werden, egal ob beim Wohnen, bei der Gesundheitsversorgung, der Kommunikation, dem Zugang zu Schule, Bildung und Arbeit, im Supermarkt, bei Sport- und Kultureinrichtungen oder im Internet. Der Gesetzgeber muss durch den Erlass umfassender, verbindlicher und zeitnah geltender Regelungen sicherstellen, dass behinderte Menschen über die europaweit geltenden Regelungen des EAA hinaus zumindest auf nationaler Ebene endlich gleiche Zugangsmöglichkeiten zu allen Produkten und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter erhalten, wie Menschen ohne Beeinträchtigungen.
Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen mit Behinderungen bei privaten Rechtsgeschäften und deren Anbahnung beim Zugang zu und der Versorgung mit öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen. Die Pflicht zur Schaffung angemessener Vorkehrungen muss auch im privaten Bereich festgeschrieben werden.
Menschen mit Behinderung sind in alle Prozesse effektiv einzubinden, von der Erarbeitung des Gesetzes, über die Entwicklung von Standards bis hin zur Marktüberwachung.
Zum Nachlesen:
Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates (DBR): https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID255536
Informationen der Monitoringstelle zur UN-BRK zum EAA: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/35-verbaendekonsultation-zur-umsetzung-des-european-accessibility-act
Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/European-Accessibility-Act/european-accessibility-act_node.html
Forderungen des Inklusionsbeirats zum Barrierefreiheitsrecht:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/20210107_Forderungspapier_Inklusionsbeirat_EAA.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Erstunterzeichner*innen:
V.i.S.d.P.: Bündnis für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
Schlagworte EAA | Barrierefreiheit | European Accessibility Act | Behinderung
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