Springen Sie direkt:
Von VdK-Präsidentin Verena Bentele
Erinnern Sie sich noch an das erste Mal, als Sie an einer Wahl teilnehmen durften? Für mich war das ein erhebendes Gefühl. Endlich dazuzugehören als erwachsene, mündige Bürgerin, die das politische Geschehen in der Heimatgemeinde genauso wie in Berlin oder Brüssel mit ihrer Stimme beeinflussen kann.
In Deutschland haben 81.000 Erwachsene aber keine Wahl. Sie werden bei der Europawahl am 26. Mai vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen.
Ihnen wird vom Gesetzgeber aufgrund einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Befähigung abgesprochen, ihre Stimme abzugeben. Richtig ist, dass diese Menschen eine Betreuung haben, weil sie Hilfe in einigen Lebensbereichen benötigen. Richtig ist aber auch, dass viele von ihnen ihren Alltag sehr gut alleine bewältigen. Sie treffen täglich selbstständig wichtige Entscheidungen und sind keineswegs „unmündig“.
„Wahlrechtsausschluss“ heißt die juristische Grundlage, geregelt ist sie in Paragraf 13, Absatz 2, des Bundeswahlgesetzes. „Ausschluss“ ist aber das Gegenteil von dem, wozu sich die Bundesrepublik Deutschland mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat: zur uneingeschränkten Inklusion, zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung. Die Verschleppung der Aufhebung dieses Paragrafen im Bundestag wird dazu führen, dass bei der Europawahl wieder viele nicht abstimmen dürfen. Dabei hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag „ein inklusives Wahlrecht für alle“ vereinbart: „Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden.“ Leider stand kein Datum dabei.
In manchen Bundesländern sind die Wahlrechtsausschlüsse bereits aufgehoben, zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen. Die Erfahrung zeigt: Wenn Menschen, die Unterstützung benötigen, barrierefreie Wahlinformationen, zum Beispiel in Leichter Sprache, erhalten, können sie sehr wohl zu einer eigenen Wahlentscheidung kommen. Wie alle anderen auch.
Verena Bentele, VdK-Präsidentin
Schlagworte Wahlrecht | Behinderung | Wahlrechtsausschluss | Inklusion | Teilhabe | Europawahl
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/behinderung/76478/kommentar_sie_haben_keine_wahl":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.