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Gerade für Menschen mit Behinderung ist das eigene Auto für die persönliche Mobilität wichtig. Viele, die einen Diesel-Pkw besitzen, befürchten nun erhebliche Nachteile, wenn die beim „Diesel-Gipfel“ Anfang Oktober diskutierten Maßnahmen umgesetzt werden.
Für viele Menschen mit Gehbehinderungen ist das Auto oftmals die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel Arzttermine wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Andere nutzen speziell für ihre Bedürfnisse umgebaute Diesel- Pkw. „Deren besondere Situation muss unbedingt berücksichtigt werden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Für diese Personengruppen gingen Umtauschprämien oder Nachrüstangebote oftmals ins Leere. Es bleibt auch mit solchen Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen finanziell häufig unmöglich, sich einen neuen Diesel-Pkw – ob mit oder ohne die erforderliche behindertengerechte Umrüstung – anzuschaffen. Die Folge: Die Teilhabe dieser Menschen ist erheblich gefährdet, da ein Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr wegen des mangelhaften Angebots und der fehlenden Barrierefreiheit meist unmöglich ist.
Wenn es zu Diesel-Fahrverboten kommt, muss es nach Auffassung des VdK deshalb für mobilitätsbeeinträchtigte Schwerbehinderte zwingend Ausnahmegenehmigungen zur Weiternutzung des alten Pkw geben, fordert der Sozialverband VdK. Oder eine besondere finanzielle Unterstützung durch die Autoindustrie für die Anschaffung und den Umbau eines Neufahrzeugs.
Die Autoindustrie als Verursacher der aktuellen Misere will Bentele nicht aus ihrer Verantwortung entlassen: „Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist zwar der Staat verpflichtet, die Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Grundsätzlich sehen wir aber die Automobilhersteller in der Pflicht, die Kosten des Diesel-Skandals komplett zu tragen. Die Industrie muss die soziale und ökologische Verantwortung übernehmen.“
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bsc
Schlagworte Behinderte | Schwerbehinderte | Auto | Diesel | Fahrverbot | Ausnahme | VdK
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