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Der Vorstoß aus dem Bundesverkehrsministerium, Bahnsteige in Deutschland generell auf die Höhe von 76 Zentimetern über der Schienenoberkante zu vereinheitlichen, darf nicht zur Verschlechterung der Barrierefreiheit führen. Der Sozialverband VdK intervenierte und erzielte einen ersten Erfolg.
Auf Initiative des VdK werden Behindertenverbände künftig sofort und kontinuierlich in die Planungen der Bahn einbezogen. Das wurde Anfang Januar 2018 bei einem Treffen mit Bahnvorständen, an dem VdK-Präsidentin Ulrike Mascher und VdK-Bundesgeschäftsführer Jens Kaffenberger teilnahmen, vereinbart.
Die geplante Höhenveränderung der Bahnsteige war ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. „Das ist umso unverständlicher, weil die Verbände von Menschen mit Behinderung bislang aktiv an der Erarbeitung von bereits drei Bahnprogrammen mitgewirkt haben. Es darf nicht sein, dass zukünftig beim zentralen Thema Barrierefreiheit an den Interessen von Menschen mit Behinderung vorbei verhandelt wird“, so Ulrike Mascher.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich im Regionalverkehr in Deutschland zwei Bahnsteighöhen etabliert. Einige Bundesländer haben auf eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern gesetzt. Nun sollen laut neuem Bahnsteighöhenkonzept die Bahnsteige einheitlich auf 76 Zentimeter erhöht werden. So wird der Spalt zwischen Zug und Bahnsteigkante größer und damit für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen zum Problem.
„Bislang galt es als wirtschaftlich nicht vertretbar, in den Regionen, in denen 55 Zentimeter hohe Bahnsteige dominieren, auf 76 Zentimeter zu wechseln“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich diese Bewertung plötzlich geändert habe. Ein weiterer Vorteil der geringeren Bahnsteighöhe sei der niveaugleiche Einstieg mit einem automatisch ausfahrbaren Übertritt, wodurch kein Personaleinsatz notwendig ist.
Deshalb unterstützt der VdK die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Forderung, ein Bahnsteigkonzept zwischen Bahn, Bund und Ländern zu entwickeln, und macht sich zudem für ein sofortiges Moratorium stark. „Wir müssen verhindern, dass die akuten negativen Auswirkungen des neuen Bahnsteighöhenkonzeptes in zahlreichen Kommunen weiter greifen“, betont Mascher.
Grundsätzlich spricht sich der VdK jedoch nicht gegen eine anzustrebende, bundesweit einheitliche Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern aus, fordert aber, dass die Umsetzung des neuen Bahnsteighöhenkonzepts nicht zu Verschlechterungen der Barrierefreiheit führt.
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ikl
Schlagworte Bahnsteighöhenkonzept | Bahnhöfe | Barrierefreiheit | Behinderung
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