24. August 2017
BEHINDERUNG

Sorge um die Mobilität - VdK fordert Ausnahmen bei Diesel-Fahrverbot

In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Pkw in den Innenstädten darf die mögliche Benachteiligung für Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden. Der Sozialverband VdK hat sich deshalb in einem Brief an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer gewandt.

Symbolfoto: Ein rauchender Auspuff und eine Verbotsschild für Autos
© imago/Christian Ohde

Nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts und wegen weiterer offener Verfahren erscheint ein Diesel-Fahrverbot in deutschen Innenstädten möglich. Der Hintergrund: Die hohe Stickstoffdioxidbelastung, die durch Diesel-Fahrzeuge entsteht, soll mit Fahrverboten eingedämmt werden, um die Grenzwerte für gesunde Luft in den Städten einzuhalten.

Auf Pkw angewiesen

Diese drohenden Verbote würden mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die wegen ihrer Schwerbehinderung auf den Pkw angewiesen sind, unverhältnismäßig hart treffen, so die Meinung des Sozialverbands VdK. „Wir haben in den letzten Wochen viele Zuschriften von VdK-Mitgliedern erhalten, die darüber besorgt sind, künftig ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen zu können“, erzählt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Dieser Personenkreis sei dringend auf einen Pkw angewiesen, um zum Beispiel Arzttermine wahrzunehmen.

„Schwerbehinderten Menschen ist es finanziell oft unmöglich, sich einen neuen Pkw mit den erforderlichen individuellen Umbauten anzuschaffen. Behinderungsbedingt können sie aber auch nicht einfach auf den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad umsteigen“, erläutert Mascher.

VdK fordert Ausnahmeregelungen von Fahrverboten

Für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und aG sowie für Inhaberinnen und Inhaber des Europäischen Parkausweises müsse es in allen Bundesländern bei Fahrverboten einheitliche Ausnahmeregelungen geben, fordert der Sozialverband VdK.

Fahrverbote führen zu Exklusion

„Für viele mobilitätsbeeinträchtigte Menschen würden Fahrverbote zu Exklusion führen, also zu einem Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben. Dies stellt einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar, die zur Inklusion verpflichtet“, betont Ulrike Mascher. Demnach müssen die Vertragsstaaten für Menschen mit Behinderung für die größtmögliche persönliche Mobilität und Unabhängigkeit sorgen.

Der Sozialverband VdK fordert deshalb, bei den drohenden Fahrverboten eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung zu schaffen, damit schwerbehinderte Menschen in allen Städten ihre Dieselfahrzeuge vorerst weiter nutzen können.

bsc

Schlagworte Diesel | Fahrverbot | Ausnahme | schwerbehinderte Menschen | Schwerbehinderung | Autofahren | Mobilität | Merkzeichen

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