26. April 2017
Themen

Steuererklärung steht an

Wer sie selbst macht, muss bis 31. Mai abgeben

„Stichtag 31. Mai“ heißt es in diesem Jahr zum vorletzten Mal für die Steuererklärung. Ab 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit. Außerdem brauchen viele Steuerzahler künftig keine Belege mehr einzureichen. Dieses Jahr gelten allerdings noch die alten Regeln.

Symbolfoto: Ein Formular einer Steuererklärung, im Hintergrund Münz-Stapel und ein Kugelschreiber
© imago/McPHOTO

Viele Steuerzahler sind verpflichtet, bis Ende Mai ihre Steuererklärung für 2016 abzugeben. Wer es bis dahin nicht schaffen sollte, hat aber verschiedene Möglichkeiten, den Termin zu verschieben. Sie oder er beantragt beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung. Mit einer guten Begründung wie längerer Krankheit oder Umzug ist diese Verlängerung um einige Wochen im Normalfall zu erreichen.

Eine andere Möglichkeit ist es, sich professionelle Hilfe zu holen. Arbeitnehmer oder Rentner, die nur Lohn oder Rente versteuern müssen, können sich von Lohnsteuerhilfevereinen preiswert helfen lassen. Einige VdK-Landesverbände haben entsprechende Kooperationen vereinbart. So können sich Mitglieder der VdK-Landesverbände Bayern und Berlin-Brandenburg an die „Lohi“ wenden, VdK-Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen an den „Steuerring“. Wer zu anderen Landesverbänden gehört, kann sich dort erkundigen, ob ähnliche Kooperationen vor Ort bestehen.

Die Lohnsteuerhilfevereine übernehmen nicht nur einen Großteil der Arbeit, auch die Abgabefrist verlängert sich um sieben Monate bis zum 31. Dezember. Allerdings empfehlen die Experten, sich dennoch frühzeitig um die Steuererklärung zu kümmern. Denn dann bekommen die Bürger, die zu viel Steuern gezahlt haben, auch eher Geld zurück. Die große Mehrheit der steuerpflichtigen Arbeitnehmer kann bei einer Steuererklärung mit einer Erstattung rechnen. Diese lag nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt bei 900 Euro.

Eine gute Nachricht gibt es für alle, die sich mit dem Termin zur Abgabe der Steuererklärung schwer tun: Ab 2019 werden die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten verschoben. Wer die Arbeit selbst erledigt, muss also die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird Hilfe in Anspruch genommen, sind es weitere sieben Monate – für das Steuerjahr 2018 also der 28. Februar 2020. An diese Fristen sollten sich die Steuerzahler halten. Denn das Bundesfinanzministerium hat im Gegenzug die Verspätungszuschläge strenger geregelt.

Außerdem wird die Steuererklärung deutlich erleichtert. Im Normalfall brauchen die Bürger ab der Erklärung für das Jahr 2018 keine Belege mehr beizufügen. Das gilt auch für Spendenquittungen und Kapitalertragsteuerbescheinigungen aus dem privaten Bereich. Das Finanzamt fordert Belege nur bei Bedarf an. Es ist empfehlenswert, diese bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids aufzubewahren, wie die „Lohi“ rät. In Zukunft soll so auch die elektronische Übertragung der Steuererklärung (Elster) ausreichen. Es sollen außerdem technische Voraussetzungen geschaffen werden, dass Belege elektronisch übermittelt werden können.

Infos: www.lohi.de, Telefon (0 89) 2 78 13 10, www.steuerring.de, Telefon (0 61 51) 97 84 84.

hei

Schlagworte Steuern | Steuererklärung | Frist | Stichtag | Lohnsteuerhilfe | Rentner | Arbeitnehmer

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