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Kurz mal nebenbei eine SMS schreiben oder jemanden anrufen – viele Autofahrer nutzen trotz Verbot das Handy am Steuer. Damit riskieren sie nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Unfall und gefährden somit ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.
Obwohl es lebensgefährlich sein kann und verboten ist, telefoniert annähernd die Hälfte aller Autofahrer zumindest gelegentlich mit dem Handy am Ohr und liest Kurznachrichten während der Fahrt. So das Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom. Grundsätzlich ist es dem Fahrer nicht erlaubt, ein Mobiltelefon zu nutzen, wenn er es dafür in die Hand nehmen oder halten muss. Ausnahme: Er benutzt eine Freisprechanlage. Das sagt Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dabei ist vollkommen gleichgültig, um welche Handyfunktion es geht. Verboten ist also nicht nur das Telefonieren als solches. Auch das Speichern und Darstellen von Daten ist tabu, sprich: die Nutzung von Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Dem Fahrer droht ein Bußgeld von 60 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg. Wird er mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt, kann das Gericht sogar ein mehrmonatiges Fahrverbot aussprechen.
Selbst wer Anrufer wegdrückt, riskiert ein Bußgeld. Auch wer eine SMS liest oder sich die im Handydisplay angezeigte Telefonnummer anschaut und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die das Handy hochnehmen, um einen Blick auf die Uhrzeit im Handydisplay zu werfen. Ebenfalls untersagt: Notizen lesen, die sich der Fahrer auf seinem Handy gemacht hat. Genauso verstößt gegen das Handyverbot, wer mit seinem Mobiltelefon während der Fahrt Fotos aufnehmen will oder es zum Musikabspielen benutzt. Auch wer sein Handy als Navigationshilfe einsetzt, darf es nicht in die Hand nehmen, sondern muss eine Halterung verwenden.
Ob im Stau oder auf dem Parkplatz: Steht das Auto und ist der Motor aus, darf der Fahrer alle Funktionen des Handys nutzen – auch wenn er noch hinter dem Steuer sitzt. Deshalb dürfen Fahrer auch telefonieren, wenn der Motor ihres Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist wie an einer roten Ampel. Dasselbe gilt auch für Radfahrer. Sie dürfen ebenfalls nur telefonieren, wenn sie stehen.
Wenn ein Autofahrer mit dem Handy am Steuer einen Unfall verursacht, zahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden anderer Unfallbeteiligter. Bei der Kaskoversicherung kann es passieren, dass der Fahrer auf seinem eigenen Schaden sitzen bleibt. Handelt er bei der Handynutzung grob fahrlässig, hängt es vom Tarif ab, ob der eigene Kfz-Kaskoversicherer den Schaden ausgleicht.
Ines Klut
Schlagworte Handy | Smartphone | Steuer | Autofahren | Auto | Freisprecheinrichtung | Strafe | Bußgeld | SMS | telefonieren | Unfall
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