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Noch ist es kalt, aber der Frühling ist nicht mehr weit. Im Februar fallen schon die ersten Gartenarbeiten an. Wer vorhat, Hecken stark einzukürzen oder einen Baum zu fällen, sollte sich das für diesen Monat vornehmen. Mit der Aussaat kann ebenfalls jetzt gestartet werden. Und die allerersten Frühblüher sorgen für kleine Farbtupfer.
Auch Gärten kommen in die Jahre, manches gefällt noch, manches stört. Es ist aber nicht schlimm, wenn Gartenbesitzer ihr grünes Reich verändern wollen: Wenn beispielsweise Bäume, Sträucher und Hecken zu üppig wachsen, zu viel Platz wegnehmen oder die Sicht versperren. Oder wenn Gehölze einfach unansehnlich geworden sind und ihre Vitalität verloren haben. „Manchmal reicht in solchen Fällen ein fachgerechter Rückschnitt aus, manchmal ist es aber auch notwendig, die Pflanzen ganz zu entfernen, um Platz für neue zu schaffen“, heißt es beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
„Eine gute Zeit für solche Arbeiten ist der Winter. Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 1. März bis 30. September nämlich nicht mehr erlaubt, Gehölze radikal zurück- oder bodennah abzuschneiden oder gar zu roden. Durch dieses Schnittverbot sollen brütende Vögel geschützt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch von Frühjahr bis Herbst erlaubt“, führt Pressesprecher Andreas Stump aus. Ein weiterer wichtiger Grund, in der kalten Jahreszeit aktiv zu werden: Ob Beerensträucher für den Naschgarten oder eine Hecke aus Bambus – die meisten Gehölze, Gräser und Stauden lassen sich grundsätzlich auch im Winter pflanzen, solange der Boden nicht gefroren ist, heißt es beim BGL. Kurz vor dem Frühling sei es auch Zeit für den Schnitt von Obstbäumen und Sträuchern.
Klassische Arbeiten während der kalten Jahreszeit sind außerdem die Reinigung und Ausbesserung von befestigten Flächen. Besonders an nasskalten Tagen ist es wichtig, dass Wege, Treppen und Terrassen ausreichend Trittsicherheit bieten. Bei all den schwierigeren Gartenarbeiten sei es sinnvoll, manchmal auch die Hilfe des Landschaftsgärtners vor Ort in Anspruch zu nehmen, betont der BGL. Wichtig: Gärtnerische Arbeiten können als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die ersten Kräuter, wie Oregano, Beifuß, Zitronenmelisse oder Gartenkresse, lassen sich bereits im Februar auf der Fensterbank vorziehen. Auch bei Zwiebeln, Kohlrabi, Paprika und Chili kann dies so gemacht werden. Ende Februar ist es Zeit, Frühkartoffeln vorzukeimen. Direkt ins Freiland können zu dieser Zeit auch frühe Sorten von Karotten gesät werden. Und an Frühblühern kann man sich erfreuen, wenn sie denn schon im Garten angepflanzt wurden. Als Erstes zeigen sich Schneeglöckchen und Winterlinge, gefolgt von Krokussen, Märzenbechern, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen. Anemonen, Blausterne und Primeln blühen ebenfalls zeitig und sorgen für gute Laune.
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Schlagworte Garten | Freizeit | Baumschnitt | Frühling | Frühblüher | Gartenarbeit | Tipps
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