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Im Jahr 2016 führt der Sozialverband VdK Deutschland das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats (DBR). Als Vorsitzende des DBR-Sprecherrats fungiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Staffelstab wurde am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland e. V. an den VdK übergeben.
Das Jahr 2016 wird ein sehr arbeitsintensives Jahr für den DBR. Ein wichtiges Gesetzgebungsverfahren, dass von der Bundesregierung endlich auf den Weg gebracht werden muss, wird kritisch begleitet: das Bundesteilhabegesetz.
Auf der Veranstaltung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung in Berlin wurde eindringlich an die anwesenden Politiker appelliert: „Ein Kurswechsel in der Behindertenpolitik ist längst überfällig.“
„Trotz einiger Fortschritte ist die Behindertenpolitik in Deutschland nach wie vor von der bevormundenden Tradition der Fürsorge bestimmt“, so Ulrike Mascher, VdK-Präsidentin und Vorsitzende des DBR-Sprecherrats. Die wichtigste Forderung des DBR für das künftige Bundesteilhabegesetz ist ein Systemwechsel bei der Eingliederungshilfe. Sie müsse endlich aus der Fürsorge herausgelöst werden. „Es darf nicht sein, dass über Menschen mit Behinderung bestimmt wird. Sie sollen selbst die Wahl haben, ihr Leben zu gestalten“, sagt Ulrike Mascher. Ein großer Kritikpunkt, der auf der Berliner Veranstaltung im Mittelpunkt der Diskussion stand, ist die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderung können heute Eingliederungshilfe beantragen, um beispielsweise notwendige Assistenzleistungen für die Berufsausübung oder das selbstständige Wohnen zu finanzieren. Der Haken: Die Eingliederungshilfe kommt vom Sozialamt.
Alles, was bei Alleinstehenden 2600 Euro auf dem Konto übersteigt, wird rigoros abgezogen. „Altersvorsorge oder ein finanzielles Polster sind wegen dieser Vorgaben unmöglich. Also werden diese Menschen im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sein“, so Mascher. Auch die Regelung, dass ein Partner oder eine Partnerin ebenfalls kein Vermögen haben darf, hält Mascher für „absolut diskriminierend und das Gegenteil von Inklusion“.
Wenig Hoffnung darauf, dass die Vermögensgrenze ganz abgeschafft wird, machte Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Es sei wahrscheinlicher, dass die Grenzen verändert werden, in welcher Höhe sei jedoch noch völlig offen. Diese Aussage stieß am 3. Dezember in Berlin auf vehemente Kritik: Vermögensgrenzen seien für Menschen mit Behinderung immer eine Barriere, die sie an einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben hindert. „Menschen mit Behinderung müssen endlich frei entscheiden können, wie und wo sie leben wollen, so wie andere Menschen auch. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Deshalb ist es höchste Zeit, dass dies auch in der Lebenswelt der Menschen ankommt“, machte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher deutlich.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu diesem Bündnis vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der VdK ist der größte Behindertenverband Deutschlands.
Mehr unter www.deutscher-behindertenrat.de
ikl
Schlagworte DBR | Deutscher Behindertenrat | Behindertenpolitik | Behindertenverbände
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