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Mit Hilfe des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen kämpfte Ilona Hoffmann aus Kassel erfolgreich für ihren Sohn
Ilona Hoffmann ist alleinerziehend. Ihr Sohn Kevin hat das Downsyndrom und ist auf Hilfe angewiesen. Das Hessische Versorgungsamt wollte das Merkzeichen "H" streichen und den Grad der Behinderung von 100 herabstufen. Mithilfe des VdK Hessen-Thüringen setzte die Mutter durch, dass der neue Schwerbehindertenausweis dem alten entspricht.
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales stufte Kevins Grad der Behinderung von 100 auf 70 herunter, als er 18 Jahre alt wurde. Das Argument: Er erfüllt die ab diesem Alter veränderten Voraussetzungen nicht. Zudem nahm das Amt Bezug auf ein Schulzeugnis, in dem von einer Besserung von Kevins Gesamtzustand die Rede sei. Ein Trugschluss, stellte die Schule aber klar. Da sich die Zeugnisse direkt an die Schüler richten, sind sie besonders leicht verständlich und positiv formuliert.
Fazit: Kevin war nach wie vor auf Hilfe angewiesen. Ein Gutachten bestätigte, dass sein Entwicklungsstand dem eines sechsjährigen Kindes entspricht, ohne Aussicht auf Veränderung. Kevin benötige Aufsicht und Begleitung bei allen täglichen Verrichtungen, beispielsweise beim Waschen, Anziehen und Essen. Ilona Hoffmann empörte die Entscheidung des Versorgungsamtes sehr, denn ihr Sohn war natürlich mit 18 Jahren genauso hilflos wie mit 17. Zwar hatte ihr Anwalt ihr geraten, sich mit dem neuen Bescheid zufrieden zu geben, doch sie entschied sich anders. Sie wollte nicht aufgeben und für das kämpfen, was ihrem Sohn zusteht.
Entschlossen wandte sie sich an den VdK Hessen-Thüringen. Der zuständige Jurist der VdK-Bezirksgeschäftsstelle Kassel schaltete sich sofort in das bereits laufende Klageverfahren ein. Eine richtige Entscheidung. Sie führte dazu, dass das Versorgungsamt den Anspruch von Kevin auf das Merkzeichen "H" und einen Grad der Behinderung von 100 vor dem Sozialgericht Kassel anerkennen musste (Aktenzeichen: S 10 SB 268/11). So ist es im neuen Schwerbehindertenausweis von Kevin vermerkt, der jetzt bis 2027 gültig ist.
Ilona Hoffmann war sehr froh über die Entscheidung bei Gericht. Sie hat nicht nur Recht bekommen, sondern muss nun beispielsweise auch weniger Steuern für ihr Auto zahlen. Dieses braucht sie dringend, um Kevin zu den vielen Arztterminen zu fahren. Zudem gibt es einen Freibetrag beim Wohngeld. Für die alleinerziehende Mutter wichtige finanzielle Hilfen, um den schweren Alltag zu bewältigen. Ilona Hoffmann ist dem VdK Hessen-Thüringen deshalb sehr dankbar. Sie möchte anderen Menschen Mut machen, nicht aufzugeben und mit Unterstützung des VdK um ihr Recht zu kämpfen.
sko
Schlagworte So hilft der VdK | Schwerbehindertenausweis | Merkzeichen | Behinderung | GdB | Einstufung | Grad der Behinderung | Gericht | VdK Hessen-Thüringen
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