14. Februar 2022
VdK-Zeitung

Wenn das Internet zu langsam ist

Viele Internet-Anbieter liefern nicht die Geschwindigkeit, für die die Kundinnen und Kunden bezahlen. Mit einer App der Bundesnetzagentur können Verbraucherinnen und Verbraucher nun rechtssicher prüfen, ob ihre Verbindung zu langsam ist.

Frau sitzt am Laptop und tippt.
© Canva / picjumbo.com von Pexels

Ist der Nachweis erbracht, können sie den Preis mindern oder den Vertrag kündigen.
Um eine zu geringe Leistung des Providers zu belegen, kann sich der Kunde das kostenlose Messprogramm der Bundesnetzagentur als App herunterladen (www.breitbandmessung.de). Mit dem Programm führt der Nutzer eine sogenannte Messkampagne durch. Danach weiß er, ob sein Anschluss die versprochene Leistung liefert oder ob er eventuell den Preis reduzieren beziehungsweise den Vertrag ganz kündigen darf.

Zehn Messungen pro Tag

Notwendig sind insgesamt 30 Messungen der Übertragungsgeschwindigkeit an drei unterschiedlichen Kalendertagen innerhalb von 14 Tagen, also zehn Messungen pro Tag. Die Bundesnetzagentur legt einen Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag fest.

Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Leistung sind auch in der App hinterlegt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen müssen. Aus dem Protokoll der Messergebnisse ergibt sich, ob die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend abweicht.

Voraussetzungen für eine Minderung liegen laut Bundesnetzagentur dann vor, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

In einer Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur sind die genauen Bedingungen für diese Regelungen festgelegt. Hintergrund der neuen Minderungsregelung ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht den Kundinnen und Kunden, ihren Monatsbeitrag zu verringern oder ihren Vertrag mit dem Anbieter außerordentlich zu kündigen, sollte dieser nicht die vertraglich vereinbarte Übertragungsrate bereitstellen.

cis

Schlagworte Internet | Verbraucher

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