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Genauere Kontrollen und gestiegenes Bewusstsein bei Produzenten
Plastikteile im Hackfleisch, Listerien im Käse, Salmonellen in der Wurst. Die Zahl der Veröffentlichungen auf dem amtlichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de hat im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht. Das muss aber nicht bedeuten, dass unsere Lebensmittel schlechter geworden sind, sagen Experten.
Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen erklärt, dass sich die Zahl der Lebensmittelwarnungen in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt hat. Eine auf den ersten Blick alarmierende Entwicklung. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden 2020 insgesamt 273 Meldungen über unsichere Lebensmittel auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Ein neuer Rekord, im Jahr 2019 waren es noch 236.
Seit das Internetportal 2011 startete, ist die Zahl der Warnungen stetig gestiegen. Bis Februar 2021 wurden dort insgesamt 1436 Meldungen veröffentlicht. Das müsse aber nicht bedeuten, dass die Lebensmittel unsicherer geworden sind, sagt Wiebke Franz: „Das Portal hat sich etabliert, die Hersteller nutzen es vermehrt.“ Auch die Kontrollmethoden der Veterinärämter und Betriebe seien feiner und die Analytik besser geworden. Man finde mehr, sagt die Ernährungswissenschaftlerin.
Florian Kuhlmey, Sprecher des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), weist darauf hin, dass die Landesbehörden das amtliche Internetportal mittlerweile standardmäßig nutzen, um auf Rückrufe von Unternehmen hinzuweisen. Und die Unternehmen stünden den Rückrufen zunehmend weniger kritisch gegenüber. Öffentliche, teils vorsorgliche Rückrufe würden „als Bestandteil eines verantwortungsvollen Managements gesehen, mit dem auch Vertrauenswürdigkeit demonstriert werden kann“, so Kuhlmey. Die seit 2011 am häufigsten auf www.lebensmittelwarnung.de gemeldeten Produktkategorien sind laut BVL Fleisch, Wild, Geflügel sowie Erzeugnisse daraus (229), Milch und Milchprodukte (180) sowie Getreide und Backwaren (155). Häufige Warnungsgründe sind mikrobiologische Kontamination (478), Fremdkörper (360) und Grenzwertüberschreitungen von Rückständen (224).
Die Meldungen für das Portal kommen von den in den Bundesländern für Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen, denen Mängel von Unternehmen und Ämtern weitergegeben werden.
Die Häufigkeit amtlicher Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben hänge vom betriebsspezifischen Risiko ab, das von der zuständigen Behörde bewertet werde, erklärt Jürgen Wippel, Sprecher des Verbraucherschutzministeriums Baden-Württemberg. Anlassbezogene Untersuchungen, etwa aufgrund von Feststellungen oder Hinweisen von Verbrauchern, würden diese Kontrollen ergänzen. Zudem seien Lebensmittelunternehmen laut Verordnung dazu verpflichtet, ein System an Eigenkontrollen einzurichten.
Wie die Unternehmen die Öffentlichkeit über Produktrückrufe informieren, ist nicht klar geregelt. Die Firmen könnten zunächst selbst entscheiden, erklärt Christiane Seidel von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Um eine Gefährdung durch bereits verkaufte Produkte auszuschließen, informieren sie oft mit einer Pressemitteilung oder über Zeitung, Rundfunk und Internet. „Wir fordern, dass Rückrufe bereits erfolgen sollten, wenn besonders sensible Verbrauchergruppen wie Kinder oder ältere Menschen auch nur gefährdet sein könnten. Sie sollten auch erfolgen, wenn es sich nicht um gesundheitsschädliche, aber ekelerregende Produkte wie Gammelfleisch handelt“, so Seidel. Bei einem Rückruf von Lebensmitteln durch Behörden oder Hersteller sei der Händler erster Ansprechpartner. „Die betroffenen Produkte können in den allermeisten Fällen ohne Kassenbon zurückgegeben werden“, sagt Seidel. Man erhalte Ersatz oder das Geld zurück.
Jörg Ciszewski
Schlagworte Lebensmittel | Verbraucherzentrale
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