31. Januar 2018
Statements

VdK fordert Maßnahmen gegen Altersarmut

Die Union und die SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt, den Rentenbeitragssatz bis 2025 auf 20 Prozent zu begrenzen. Dieses Vorhaben kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK, folgendermaßen:

"Aus Sicht des Sozialverband VdK Deutschland sollte nicht die Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes das vorrangige politische Ziel sein. Die Rentenversicherung muss weg von einem beitragssatzorientierten und wieder hin zu einem leistungsorientierten Versicherungssystem. Vorrangiges Ziel muss sein, dass das Rentenniveau mittelfristig auf 50 Prozent angehoben wird, damit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wieder gestärkt wird. Zudem müssen die systemwidrigen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrentnern abgeschafft werden sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut ergriffen werden. Zu einer Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes wiederum kann eine verstärkte ordnungspolitisch richtige Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, wie beispielsweise der Mütterrente, beitragen. Eine Rentenkommission ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da konkrete Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut bereits seit langem auf dem Tisch liegen. Sollte die Rentenkommission aber dennoch eingerichtet werden, müssen auch die Sozialverbände beteiligt werden."

verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Altersrente | Beitragssatz | Obergrenze | Große Koalition

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