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Der Bundesrat hat heute die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze gebilligt. Ulrike Mascher, Präsdidentin des Sozialverbands VdK, kommentiert dies wie folgt:
"Wir brauchen eine grundlegende Reform bei der Ermittlung der Regelsätze. Die heute im Bundesrat gebilligte Erhöhung ist viel zu niedrig und nicht realitätsgerecht. Wir brauchen endlich einen Regelsatz, der das sozio-kulturelle Existenzminimum abdeckt. Dringend notwendig ist eine neue Bedarfsermittlung insbesondere für Ältere, Erwerbsgeminderte, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche. Das wäre ein echter Beitrag für die dringend notwendige Bekämpfung der Armut im reichen Deutschland.
Bei Kindern und Jugendlichen müssen die tatsächlichen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen für Bildung, soziale Teilhabe und gesunde Ernährung zu Grunde gelegt werden. Bei Älteren und Erwerbsgeminderten müssen die viel höheren Ausgaben für Gesundheit und Mobilität berücksichtigt werden.
Zukünftig müssen auch zusätzliche Einmalhilfen gewährt werden, zum Beispiel wenn ein Herd, ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder andere teure Güter angeschafft werden müssen. Solche Extra-Leistungen muss es auch aus gesundheitlichen Gründen geben, beispielsweise für eine Brille. Diese Dinge können nicht aus dem Regelsatz angespart werden. Den Prozess zur Neugestaltung der Herleitung der Regelsätze muss die neue Bundesregierung zügig in Angriff nehmen."
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Sozialverband | VdK | Hartz IV | Regelsätze | Reform
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