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Heute berät der Bundesrat abschließend über das Teilhabechancengesetz. Mit dem Gesetz sollen Möglichkeiten geschaffen werden, langzeitarbeitslose Menschen wirksamer auf dem sozialen oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Vorgesehen sind unter anderem Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber und Beratungs- und Betreuungsangebote für die Betroffenen. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dazu wie folgt:
„Der Sozialverband VdK fordert schon seit langem, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verstärken. Deshalb begrüßen wir die Schaffung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose Menschen. Zwei Dinge dürfen aber nicht außer Acht gelassen werden: Zum einen die schwierige Situation der schwerbehinderten Menschen. Für sie ist es deutlich schwerer, aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszukommen. Sie dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden. Es muss daher ein festes Kontingent geförderter Arbeitsstellen für Beschäftigte mit Behinderung gewährleistet sein.
Zum anderen ist die Mindestwartezeit auf die Fördermaßnahmen mit sechs Jahren deutlich zu lang. Dieser Zeitraum verfestigt und verschärft die Probleme der Betroffenen und steht damit im Widerspruch zum Ziel des Gesetzes. Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken nicht nur Qualifikationen und Kompetenzen, es verschlechtern sich auch gesundheitliche Einschränkungen und die soziale Teilhabe nimmt weiter ab. Die Mindestwartezeit sollte deshalb auf vier Jahre gekürzt werden.
Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass die geplanten Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen, sie dürfen nicht mit Sanktionen verknüpft sein. Nur so können sie zum Erfolg führen.“
Stellungnahme des VdK Deutschland zum Teilhabechancengesetz:
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland zum Teilhabechancengesetz vom 23.10.2018
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Schlagworte Teilhabechancengesetz | Behinderung | Langzeitarbeitslose | Förderung
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