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Heute finden die zweite und die dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Teilhabechancengesetzes statt. Mit ihm soll ein sozialer Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt die Schaffung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose Menschen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die oft verfestigte Armut unter Langzeitarbeitslosen zu bekämpfen. Wir begrüßen vor allem, dass sich die staatlichen Zuschüsse für diesen sogenannten sozialen Arbeitsmarkt nun nach bestehenden Tariflöhnen und nicht wie bisher vorgesehen nach dem Mindestlohn richten. Tariflöhne verhindern, dass mit dem sozialen Arbeitsmarkt neue Niedriglohnjobs entstehen. Damit nehmen die politisch Verantwortlichen eine der Forderungen des VdK auf.
Ganz wichtig ist, dass auch schwerbehinderte Langzeitarbeitslose in den sozialen Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die garantiert, dass ein festes Kontingent geförderter Arbeitsstellen für behinderte Beschäftigte bereitgehalten wird. Die nun beschlossene Verringerung der Mindestwartezeit für diese Personengruppe bedeutet zwar eine Erleichterung, aber garantiert bei weitem nicht, dass gerade die Personen mit dem größtem Förderbedarf auch wirklich erreicht werden.
Grundsätzlich fordert der VdK, dass die Finanzierung des sozialen Arbeitsmarkts nicht befristet wird, sondern auf Dauer angelegt ist.“
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