24. Oktober 2018
STATEMENT

VdK: Rückkehrrecht in Vollzeit muss deutlich ausgeweitet werden

Daten des Europäischen Statistikamts Eurostat zeigen, dass Teilzeitarbeiter und befristet Beschäftigte von ihrem Verdienst kaum leben können. 2017 seien 18,3 Prozent der Arbeitnehmer mit einer befristeten Anstellung von Armut bedroht gewesen, heißt es in Medienberichten. 2017 galten unter den Teilzeitarbeitern 14 Prozent als armutsgefährdet, womit sich ein Trend der vergangenen Jahre hin zur Verarmung dieser Beschäftigten fortsetzt. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, folgendermaßen:

"Wir brauchen dringend Maßnahmen, die vor allem Frauen vor der Teilzeitfalle und damit Altersarmut schützen. Das ‚Gesetz zur Brückenteilzeit', das ein Rückkehrrecht in Vollzeit einführt, reicht bei weitem nicht aus. Denn es greift nur in Betrieben ab 45 Mitarbeitern und dann auch nur für einen von 15 Arbeitnehmern. Gerade Frauen arbeiten oft in Kleinbetrieben und werden somit nicht von den neuen Regelungen profitieren können. Wir brauchen ein Rückkehrrecht für alle.

Es braucht viele weitere Maßnahmen, damit Frauen nicht in der Teilzeitfalle stecken bleiben. Dazu gehören der Ausbau der Kinderbetreuung auch zu Randzeiten und eine Lohnersatzleistung für diejenigen, die Angehörige pflegen, ähnlich dem Elterngeld. Wir brauchen auch flexible Arbeitszeitmodelle, mit denen Arbeitnehmer Beruf und Familie besser als bisher miteinander vereinbaren können. Auch die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen muss endlich abgeschafft werden."

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28.09.2018 | verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
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28.09.2018 | verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

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Schlagworte Arbeit | Arbeitnehmer | Brückenteilzeit | Teilzeit | rückkehr in vollzeit | Frauen | Frauenarmut | Armut | prekäre Beschäftigung

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