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Die Kritik des Bundesrates am Rentenpakt I der Bundesregierung kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, folgendermaßen:
"Der Sozialverband VdK unterstützt ausdrücklich die vom Bundesrat geforderten Nachbesserungen beim Rentenpakt I. Die Situation der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner muss dringend verbessert werden. Von der Anhebung der Zurechnungszeit sollen entsprechend des Rentenpakts I der Bundesregierung nur die neuen Erwerbsminderungsrentner ab dem 1. Januar 2019 profitieren. Dies ist aus Sicht des VdK nicht akzeptabel und nicht vermittelbar.
Gerade die Erwerbsminderungsrentner, die unter den 2001 eingeführten Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent leiden, brauchen einen Aufschlag auf ihre Rente. Auch die Kritik des Bundesrats an der Finanzierung der Mütterrente II teilt der VdK. Die rentenrechtliche Honorierung der Kindererziehung ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und muss deshalb aus Steuermitteln von allen finanziert werden."
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Schlagworte Altersrente | Kritik | Rentenpakt | bundesrat | nachbesserungen
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