2. Oktober 2018
STATEMENT

Ausnahmen von Dieselfahrverboten für schwerbehinderte Menschen

Die beim „Diesel-Gipfel“ diskutierten oder geplanten Maßnahmen der Koalitionsparteien der Bundesregierung kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Der Sozialverband VdK weist darauf hin, dass bei allen diskutierten oder geplanten Maßnahmen für Besitzer von Diesel-Pkws die besondere Situation von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden muss.

Für viele Gehbehinderte ist das Auto oftmals die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel Arzttermine wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Andere nutzen speziell für ihre Bedürfnisse umgebaute Diesel-Pkws. Für diese Personengruppen gehen Umtauschprämien oder Nachrüstangebote oftmals ins Leere. Es bleibt auch dann für schwerbehinderte Menschen finanziell oft unmöglich, sich einen neuen Diesel-Pkw – ob mit oder ohne die erforderliche behindertengerechte Umrüstung – anzuschaffen.

Wenn es zu Dieselfahrverboten kommt, muss es deshalb für mobilitätsbeeinträchtigte Schwerbehinderte zwingend Ausnahmegenehmigungen zur Weiternutzung des alten Pkw oder eine besondere finanzielle Unterstützung durch die Autoindustrie für die Anschaffung und den Umbau eines Neufahrzeugs geben.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Staat verpflichtet, die Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Grundsätzlich sehen wir aber die Automobilhersteller in der Pflicht, die Kosten des Diesel-Skandals komplett zu übernehmen.“

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Schlagworte Schwerbehinderte | Diesel | Fahrverbot | Ausnahme | Auto | Mobilität | Behindertenrechtskonvention

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