Springen Sie direkt:
Der Bundestag diskutiert heute unter anderem über das Gesetz zur Brückenteilzeit, das einen Rechtsanspruch auf Rückkehr auf eine Vollzeit-Stelle regelt. Dieses Vorhaben kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit für Personen, die wegen Versorgung von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben, eingeführt werden soll. Das Gesetz greift aber zu kurz, da das Rückkehrrecht nur für Betriebe ab 45 Mitarbeitern gelten und dann zunächst auch nur einer von 15 Mitarbeitern profitieren soll. Auch in Kleinbetrieben, wo besonders viele Frauen arbeiten, muss die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf dringend verbessert werden. Die ,Teilzeitfalle' für Frauen muss ein Ende haben."
Weitere interessante Beiträge:
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Arbeit | arbeitszeit | rückkehr in vollzeit | Teilzeit | Mindestlohn | Vereinbarkeit
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
presse@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/presse/statement/75705/vdk_rueckkehrrecht_in_vollzeit_greift_zu_kurz":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.