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Heute berät der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Folge werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung paritätisch zahlen. Den Gesetzentwurf kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt den Gesetzentwurf. Denn er stellt die Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die der VdK seit langem gefordert hat, endlich wieder her. Es ist nur gerecht, dass der zu entrichtende Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten gezahlt wurde, ab 2019 wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen wird. Damit wird die einseitige Belastung der Versicherten endlich beendet und die gesetzliche Krankenversicherung wieder solidarisch finanziert.
Darüber hinaus begrüßt der VdK, dass die Überschüsse, die einzelne gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren angespart haben, nicht ausgezahlt werden. Dieses Vorhaben ist verschoben, bis der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen reformiert ist.“
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Schlagworte paritätische Finanzierung | Parität | gesetzliche Krankenkassen | Finanzierung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber
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