8. November 2019
PRESSEMITTEILUNG

Entschädigungsrecht: Endlich werden Opfer besser unterstützt

Der Sozialverband VdK begrüßt das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das das Soziale Entschädigungsrecht neu regelt. Künftig erhalten Opfer von Gewalttaten, Missbrauch oder Kriegshandlungen Kompensationen, die bisher geltenden Einzelgesetze zur Opferentschädigung werden im neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt. Der Sozialverband VdK Deutschland vertritt die Interessen der Opfer und hat sich intensiv in der Gesetzgebung eingebracht.

Der mit zwei Millionen Mitgliedern größte Sozialverband in Deutschland lobt das Gesetz. „Sehr positiv finden wir, dass Opfer von Gewalt künftig höher entschädigt werden und auch mehr Hilfen zu einem Weg zurück ins Leben und zur Teilhabe bekommen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts war längst überfällig, um Gewaltopfern schneller und unbürokratischer als bisher helfen zu können. Die Idee war auch, die Regeln zur Opferentschädigung an einer Stelle zu bündeln, sie übersichtlicher und insgesamt moderner zu machen. So wird künftig etwa auch psychische Gewalt als solche anerkannt, Opfer können entschädigt werden.

„Der Sozialverband VdK hat die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts lange gefordert und begrüßt das Gesetz. Positiv finden wir zum Beispiel, dass das Gesetz großzügigere Versorgungsleistungen als bisher vorsieht“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Neben der Entschädigung steht nach dem neuen Gesetz auch der Weg zurück ins Leben und zur Teilhabe im Vordergrund.“ Wichtig für Gewaltopfer ist nach Ansicht des VdK auch, dass die Entschädigungsleistungen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

„Mit unserem Engagement haben wir unter anderem erreicht, dass Menschen, die ihre Partner gewaltsam verlieren, bis an ihr Lebensende eine Witwen- oder Witwerrente erhalten“, macht Verena Bentele deutlich und verweist darauf, dass es ursprünglich eine Begrenzung solcher Rentenzahlungen auf fünf Jahre geben sollte. „Das wäre gerade für ältere Witwen und Witwer eine unzumutbare Härte gewesen“, betont die VdK-Präsidentin. Nun erhalten auch Witwen, deren Partner nicht direkt an der Gewalttat gestorben sind, diese Leistungen. Davon profitieren vor allem Frauen, die ihre Angehörigen viele Jahre pflegen.

„Erfreulich ist, dass das für das Entschädigungsrecht verantwortliche Ministerium für Arbeit und Soziales unsere Vorschläge zum Berufsschadensausgleich umgesetzt hat“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der Berufsschadensausgleich ist eine Einkommensersatzleistung. „Hier haben wir durchgesetzt, dass sich die Höhe weiterhin nach dem in Zukunft zu erwartenden Einkommen des Opfers richtet, was die Summe vor allem für junge Menschen höher ausfallen lässt als nach der ursprünglich geplanten Regelung.“ Diese sah eine Berechnung der Entschädigungshöhe nach dem im Jahr vor der Gewalttat erzielten Einkommen vor.

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Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Soziales Entschädigungsrecht | Opfer | Opferentschädigung | Sozialverband VdK

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