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VdK: 30 000 Verfahren vor Sozialgerichten - Erste Bundestagung von 200 VdK-Juristen in Kassel
Erste Bundestagung von 200 VdK-Juristen in Kassel
„Sozialrecht ist unsere Stärke. Allein im Jahr 2018 hat der Sozialverband VdK bundesweit rund 30 000 Verfahren vor den Sozialgerichten geführt. Die Zahl der Menschen, die sozialrechtlichen Rat beim VdK suchen, steigt. Viele Menschen in Deutschland kommen mit dem komplizierten Sozialstaat nicht mehr klar“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele auf der Eröffnung der ersten bundesweiten VdK-Juristentagung in Kassel. Der VdK ist mit über 2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband und führt die meisten Verfahren vor den Sozialgerichten.
Im Kongress-Palais kommen 200 VdK-Juristinnen und -Juristen aus den 13 VdK-Landesverbänden für zwei Tage zusammen, um aktuelle Themen des Sozialrechts zu diskutieren. Dabei geht es um Krankengeld, Schmerzbegutachtung, Recht und Praxis von Widerspruchsausschüssen in der Sozialversicherung sowie die Rolle und Funktion eines Revisionsgerichts. Der Bedarf an sozialrechtlicher Beratung wächst stetig. Immer mehr Menschen können ihre Rechte nicht alleine durchsetzen, weil die Gesetze für Laien zu kompliziert sind oder es Widerstände der Leistungsträger gibt.
Die VdK-Juristen helfen beispielsweise bei Schwierigkeiten und Streit um Hilfsmittel, den Pflegegrad, Krankengeld, dem Antrag auf Schwerbehinderung, Erwerbsminderungs- und Altersrenten. Sie füllen Anträge aus, führen den Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten und reichen Klage ein. Dabei vertreten sie die Mitglieder durch alle drei Instanzen: vom Sozialgericht, über das Landessozialgericht bis zum Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel, der „Hauptstadt des Sozialrechts“.
„Wir setzen uns für eine gerechte Sozialpolitik ein. Je größer und kämpferischer ein wachsender Verband ist, umso größer ist sein politischer Einfluss“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die wichtigsten sozialpolitischen Ziele des VdK sind: Niemand soll in Armut leben müssen. Rente muss zum Leben reichen. Wer eine Behinderung hat, darf nicht benachteiligt werden. Wer krank ist, muss die bestmögliche gesundheitliche Versorgung erhalten. „Die mehr als zwei Millionen Mitglieder, die ihr Vertrauen in uns setzen, zeigen uns: Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Bentele.
Tagungsprogramm: https://www.vdk.de/permalink/77626
Pressemitteilung zum Download:
Bundessozialgericht vom 17.09.2019 - VdK-Juristentagung im Bundessozialgericht
kobinet Nachrichten vom 17.09.2019 - VdK: 30.000 Verfahren vor Sozialgerichten
Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte VdK | Kassel | Juristentagung | Sozialrecht | Sozialrechtsberatung
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