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Die Fraktionen im Bundestag haben sich auf Entlastungen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Nach einem Eckpunktepapier sollen Haushalte für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK Deutschland hat immer wieder auf die schwierige Situation von Rentnerinnen und Rentnern oder von Menschen mit geringem Einkommen hingewiesen. Wir begrüßen daher die vorgeschlagene Preisbremse für Öl, Pellets und Flüssiggas. Sie folgt der bisherigen Logik der Bremse für leitungsgebundenes Erdgas und Fernwärme: Ab einer Verdoppelung der Preise werden 80 Prozent der Kosten übernommen.
Mit dem Beschluss werden die Haushalte rückwirkend entlastet. Das ist gut, da sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Vorfeld für den Winter bevorratet haben. Jetzt ist entscheidend, dass die Entlastung in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt. Ich appelliere an die Länder, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln und die Haushalte jetzt unkompliziert zu unterstützen. Es darf jetzt keine mehrseitigen Anträge geben.
Wir brauchen weiterhin einen Härtefallfonds für Haushalte, die die verdoppelten Preise für Gas und Strom nicht zahlen können. Das ist übrigens auch die ursprüngliche Empfehlung der Gaskommission. Weiterhin gibt es Unternehmen, die an den hohen Energiekosten verdienen. Wenn die hohen Gewinne nicht endlich angemessen versteuert werden, sind die Härtefallfonds nichts als eine indirekte Subventionierung von deren hohen Gewinnen.“
Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Härtefallfonds | Heizkosten | Entlastung | Preisbremse
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