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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe entschieden, dass der Bundestag „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen muss, also in einer Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der Sozialverband VdK begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt zu handeln. Dabei ist das in der aktuellen Pandemie-Situation dringend notwendig. Es kann und darf nicht sein, dass Medizinerinnen und Mediziner in einer so wichtigen Frage allein gelassen werden, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Dass das Gericht den Gesetzgeber nun darauf hinweist, die Behindertenrechtskonvention einzuhalten, freut uns besonders. Jede Benachteiligung wegen einer Behinderung muss verhindert werden. Die Politik muss nun unverzüglich handeln, das hat das Gericht sehr deutlich gemacht.“
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Triage | Corona | Entscheidung | Bundesverfassungsgericht | Behinderung | Pandemie | Behindertenrechtskonvention
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