1. Dezember 2020
PRESSE-STATEMENT

Inklusionsbarometer Arbeit 2020: Menschen mit Behinderung droht Jobverlust durch Corona

  • Drohenden Arbeitsplatzverlust verhindern und Teilhabe sichern
  • Verena Bentele: „Menschen mit Behinderung brauchen mehr Unterstützung, um nicht arbeitslos zu werden."
Das Bild zeigt ein Barometer
© Unsplash

Auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich die Corona-Pandemie besonders hart für Menschen mit Behinderungen aus. Laut Inklusionsbarometer 2020, das Aktion Mensch heute veröffentlicht hat, sind im Oktober 2020 13 Prozent mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos als zur selben Zeit im Vorjahr. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Menschen mit Behinderungen leiden besonders unter der Pandemie. Das zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Im Oktober 2020 waren 173709 schwerbehinderte Menschen ohne Arbeit. Wir als VdK befürchten, dass die Zahlen durch die Pandemie weiter steigen. Da ist das Ende noch nicht erreicht. Bisher fängt das Kurzarbeitergeld noch einiges ab und der besondere Kündigungsschutz sorgt für eine zeitliche Verzögerung. Sind Menschen mit Behinderung aber erst einmal arbeitslos, bleiben sie das meist länger als Menschen ohne Behinderung.“
Viele Beschäftigte mit Vorerkrankungen können ihre Tätigkeit nicht im Homeoffice ausüben oder ihnen fehlen die barrierefreien technischen Voraussetzungen. Manch Arbeitgeber verweigert die Arbeit im Homeoffice auch. Dann bleibt den Betroffenen oft nur die unbezahlte Freistellung. Verena Bentele sagt weiter:

„Unbezahlt freigestellt zu sein ist für die Betroffenen keine Option. Sie wollen arbeiten und sind auf ihr Einkommen angewiesen. Oft bedeutet es aber auch, dass sie gekündigt werden und ihren Job verlieren. Für diese Menschen sollte es eine Lohnersatzleistung geben. Wir dürfen keine Abstriche machen, die auf Kosten der Menschen mit Behinderung gehen.“

Pressekontakt: Telefon: 030 / 92 10 580-400, E-Mail: presse@vdk.de

Außerdem fordert der VdK:

· Die Beschäftigungspflicht muss auch in diesen schweren Zeiten durchgesetzt werden.

· Die Ausgleichabgabe für Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, muss spürbar erhöht werden. Betriebe dürfen sich nicht einfach von der Verantwortung freikaufen.

· Anträge auf Teilhabeleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung müssen zügig bewilligt werden, wenn sie Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder im Homeoffice benötigen.

· Bund und Länder müssen Programme zur Qualifizierung, Weiterbildung und Vermittlung von Menschen mit Behinderung auflegen, um einer ohnehin durchschnittlich immer höheren Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe rechtzeitig entgegenzuwirken.

Schlagworte Inklusion | Corona

Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
presse@vdk.de

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.