4. November 2020
PRESSE-STATEMENT

Bundestag beschließt neue Hartz-IV-Regelsätze

  • VdK fordert deutlichere Erhöhung sowie einen Corona-Krisen-Aufschlag
  • Bentele: „14 Euro mehr reichen vorne und hinten nicht“
© Unsplash

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, den 5.11., über die neuen Hartz-IV-Regelsätze ab. Als enttäuschend bewertet der Sozialverband VdK den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Erneut wurde die Chance vertan, die Berechnung der Regelbedarfe auf eine solide und verfassungsgemäße Grundlage zu stellen. Alleinstehende Erwachsene sollen ab 2021 monatlich 14 Euro mehr erhalten, bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sind es 45 Euro mehr. Der VdK kritisiert die Regelbedarfe als nicht realitätsgerecht. Sie reichen nicht zum Leben, sondern zementieren Armut weiter und verhindern soziale Teilhabe. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Dass die Hartz IV-Regelsätze an den Grundbedürfnissen der Menschen vorbeigehen, wissen wir nicht erst seit gestern. Vierzehn Euro reichen vorne und hinten nicht. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit die Menschen am Leben teilhaben können.“

Gerade für Kinder sieht die VdK-Präsidentin dringenden Handlungsbedarf:

„Kinder und Jugendliche brauchen eine eigene finanzielle Absicherung außerhalb des Grundsicherungssystems. Wir können den Armutskreislauf nur mit einer ausreichenden materiellen Absicherung durchbrechen. Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Aufwachsen.“

Der VdK bekräftigt außerdem seine Forderung nach einem Corona-Krisen-Aufschlag. Als unbürokratische Nothilfe für Grundsicherungsempfänger sollte dieser 100 Euro monatlich betragen. Die Corona-Krise trifft die Empfänger von Grundsicherung hart und bedeutet für sie höhere Kosten und Ausgaben.

Hintergrund: Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfssätze neu zu ermitteln. Diese bestimmen die Höhe der Regelsätze im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und die Höhe der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz. In einer ausführlichen Stellungnahme hat der VdK die Ermittlungsmethode und Berechnungsweise der Regelbedarfe kritisiert:

Zur Stellungnahme des VdK:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen.pdf

Pressekontakt: Ino Kohlmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
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