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Familien sollen staatliche Leistungen zukünftig leichter beantragen können. Das Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen soll das bisherige Verfahren entbürokratisieren und vereinfachen. Das Gesetz ist heute, am 24. Juni, im Bundeskabinett. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Eltern bei der Beantragung von einigen Familien-Leistungen wie dem Elterngeld zu entlasten ist wichtig und richtig. Doch das darf nur ein erster Schritt sein. Eltern müssen auch andere Leistungen, wie den Unterhaltsvorschuss oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, schnell und unbürokratisch online beantragen können. Viele Familien würden davon profitieren.
Darüber hinaus brauchen gerade Familien, die von Armut betroffen sind, weit mehr als nur die Möglichkeit des Online-Antrags. Derzeit müssen sich Familien jede Leistung bei einer anderen Behörde genehmigen lassen. Die Leistungen werden außerdem miteinander verrechnet. Das ist viel zu kompliziert und führt dazu, dass viele Familien einige der ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder schlicht nicht kennen. Der VdK fordert deshalb schon lange, dass eine Stelle alle Familienleistungen gewährt. Nur so kommen Familienleistungen endlich bei allen Familien an.“
• Beantragung von Familienleistungen weitreichend entbürokratisieren: Familien sollen so wenig Nachweise wie möglich vorlegen müssen
• barrierefreie Online-Beantragung ermöglichen mit der Option in leichter Sprache
• keine Verpflichtung zur Online-Beantragung: Es muss weiterhin möglich sein, Anträge in Papierform auszufüllen und einzureichen
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