Springen Sie direkt:
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Anspruch auf Entschädigung für Eltern zu verlängern. Statt sechs Wochen kann jedes Elternteil nun zehn Wochen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des entgangenen Netto-Lohns erhalten, Alleinerziehende sogar 20 Wochen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Endlich kommt das Bundeskabinett unserer Forderung nach, den Anspruch auf Entschädigung für Eltern zu verlängern. Wir sehen jeden Tag, wie sich die Eltern zwischen Kinderbetreuung und Job aufreiben. Manche arbeiten im Homeoffice, für andere, wie etwa Friseurinnen oder Handwerker, ist dies unmöglich. Diese Eltern brauchen eine verlässliche Unterstützung. Es kann nicht sein, dass ihr Einkommen wegbricht oder sie gar ihren Job verlieren, weil ihre Kinder nicht in der Kita oder Schule betreut werden.
Der VdK sieht die Entscheidung, den Anspruch auf Entschädigung zu verlängern, durchaus positiv. Aber wir kritisieren die Befristung und die Höhe: Eltern brauchen so lange eine anständige Lohnersatzleistung, bis alle Kitas und Schulen wieder im Normalbetrieb laufen. Sonst stehen wir in wenigen Wochen wieder an genau derselben Stelle. Eltern brauchen finanzielle Gewissheit.“
Pressekontakt: Ino Kohlmann, 030 / 92 10 580-401
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
presse@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/presse/presse-statement/79575/entlastung_fuer_eltern_kommt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.