25. März 2020
Presse-Statement

GroKo-Debatte über Start der Grundrente

Bentele: „Schäbiger Missbrauch der Corona-Krise“
Grundrente belohnt Lebensleistung

Symbolfoto: Scrabble-Steine bilden die Worte
© imago/steinach

Die Große Koalition streitet inmitten der Corona-Krise wieder über die geplante Grundrente. Die SPD will, dass der Rentenaufschlag wie geplant ab dem kommenden Jahr ausgezahlt wird, Teile der Union wollen die Grundrente dagegen auf Eis legen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele dazu:

„Corona-Krise hin oder her: Es darf es jetzt nicht darum gehen, Rentnerinnen und Rentner gegeneinander auszuspielen. Das halte ich für einen schäbigen Missbrauch der Corona-Krise. Die Grundrente belohnt eine Lebensleistung von Menschen mit einem kleinen Aufschlag. Diese Menschen haben jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt. Sie haben ein Recht, dass ihre Renten aufgewertet werden. Nutznießer der Grundrente sind die Kassiererin, die Pflegerinnen und Pfleger und die Arzthelferinnen, die in der Krise grad das Land am Laufen halten. Diese Menschen erhalten aktuell sehr viel Applaus für ihre Arbeit. Mit Applaus können sie aber ihre Rechnungen nicht bezahlen. Sie brauchen in erster Linie anständige Löhne und eine gerechte Absicherung im Alter. Dazu gehört auch die Grundrente.“

Es sei durchaus möglich, dass sich durch die Corona-Krise die Abläufe bei der Deutschen Rentenversicherung verzögern könnten. Dies ändere jedoch nichts am generellen Start der Grundrente, so Bentele weiter. Die Milliardäre in Deutschland und die Digitalen Großkonzerne müssten in diesen Krisenzeiten endlich einen angemessenen Beitrag für das Allgemeinwohl zahlen. Nötig sei deshalb eine gerechte Steuerreform statt einer Debatte über die Grundrente.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Grundrente

Die Bundesregierung beschloss im Februar einen Gesetzentwurf zur Grundrente. Dieser sieht vor, dass ab 2021 die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert werden. Langjährige Geringverdiener mit mindestens 33 Jahren an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege sollen die Grundrente erhalten. Dem Gesetzentwurf fehlt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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