24. März 2020

Corona-Krise: Fristen vor Sozialgerichten verlängern

Fristen bei Bescheiden aussetzen
Bentele: „Rechtsschutz darf nicht Opfer der Corona-Krise werden“

Erkrankungen, Quarantäne sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen - Auch in der Corona-Krise vertritt der Sozialverband VdK Deutschland die Interessen vieler tausend Mitglieder im Land. In jedem dieser Verfahren sind Fristen einzuhalten. Zusätzlich heißt es für die oft chronisch kranken, körperlich beeinträchtigten und betagten Mitglieder des VdK: Unterlagen kopieren, ärztliche Gutachten einholen und sich mit den Juristen des VdK abstimmen. Schon unter normalen Umständen ist das schwer. In der Krise ist dies gerade für ältere Menschen und chronisch kranke Menschen sowie Menschen mit Beinträchtigungen ungleich schwerer, wenn nicht unmöglich. Deshalb fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Rechtsschutz darf nicht Opfer des Coronavirus werden. Es kann nicht sein, dass die Menschen in diesen ohnehin schweren Zeiten auf das verzichten müssen, was ihnen zusteht, weil sie Fristen nicht einhalten können. Das Grundgesetz garantiert uns allen Rechtsschutz und Anspruch auf rechtliches Gehör, und zwar unabhängig vom Krisenfall. Dieser Grundsatz darf in der Krise nicht über Bord geworfen werden. Setzen wir also die sozialrechtlichen Fristen aus den Sozialgesetzbüchern 1 bis 12 und aus dem Sozialgerichtsgesetz aus. Nur so kommen die Menschen in diesen schweren Zeiten auch zu ihrem Recht."

Der VdK Deutschland hat sich heute per Brief an das Bundesozial- und das Bundesjustizministerium sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt. In dem Brief fordert der VdK, dass die für die Widerspruchs- und Klageverfahren geltenden und einzuhaltenden Fristen für die Dauer der Corona-Krise ausgesetzt oder jedenfalls gelockert werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Ansprüche auf existenzielle Hilfen des Sozialstaats auch in der aktuellen Lage durchgesetzt werden können.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

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