Springen Sie direkt:
Das Bundesverfassungsgericht hat die im Sozialgesetzbuch II definierten „Sanktionen“ zu großen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Sozialverband VdK sieht das Urteil als wichtiges Signal an die Politik, dass es kein ‚Weiter so‘ bei den Sanktionen geben kann. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Einschätzung weitgehend bestätigt, dass die Sanktionen eine Grundrechtsverletzung darstellen. Denn sie hebeln das Grundrecht auf ein Leben in Würde aus. In Zukunft kann keinem Hartz-IV-Empfänger mehr die Lebensgrundlage ganz entzogen werden.
Nach diesem Urteil ist der Gesetzgeber am Zug. Er muss schnell die gültige Rechtslage verändern und sie grundgesetzkonform gestalten.
Was die Betroffenen brauchen, ist nicht ein Leben in Armut. Sie brauchen wirkliche Förderungen und Qualifizierungsmaßnahmen, damit sie langfristig in den Arbeitsmarkt integriert bzw. erfolgreich in eine Ausbildung vermittelt werden.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Zurück zu unseren Presseinformationen
Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Hartz 4 | Hartz IV | Bundesverfassungsgericht | Sanktion | Sanktionen
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
presse@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/presse/presse-statement/78029/vdk_kein_weiter_so_bei_den_hartz-iv-sanktionen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.