5. November 2019
PRESSE-STATEMENT

VdK: "Kein 'Weiter so' bei den Hartz-IV-Sanktionen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die im Sozialgesetzbuch II definierten „Sanktionen“ zu großen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Der Sozialverband VdK sieht das Urteil als wichtiges Signal an die Politik, dass es kein ‚Weiter so‘ bei den Sanktionen geben kann. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Einschätzung weitgehend bestätigt, dass die Sanktionen eine Grundrechtsverletzung darstellen. Denn sie hebeln das Grundrecht auf ein Leben in Würde aus. In Zukunft kann keinem Hartz-IV-Empfänger mehr die Lebensgrundlage ganz entzogen werden.

Nach diesem Urteil ist der Gesetzgeber am Zug. Er muss schnell die gültige Rechtslage verändern und sie grundgesetzkonform gestalten.

Was die Betroffenen brauchen, ist nicht ein Leben in Armut. Sie brauchen wirkliche Förderungen und Qualifizierungsmaßnahmen, damit sie langfristig in den Arbeitsmarkt integriert bzw. erfolgreich in eine Ausbildung vermittelt werden.“

verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

VdK: "Kein 'Weiter so' bei den Hartz-IV-Sanktionen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschätzung des VdK bestätigt, dass die Sanktionen eine Grundrechtsverletzung darstellen. In Zukunft kann keinem Hartz-IV-Empfänger mehr die Lebensgrundlage ganz entzogen werden. Mehr zum Thema von unserer Präsidentin Verena Bentele im Video-Statement.

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Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Hartz 4 | Hartz IV | Bundesverfassungsgericht | Sanktion | Sanktionen

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