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Der Gesetzentwurf eines sozialen Entschädigungsrechts liegt nun dem Bundestag vor. Dem Entwurf nach sollen Opfer von Gewalttaten, Missbrauch oder Kriegshandlungen künftig Kompensationen erhalten und die bisher geltenden Einzelgesetze zur Opferentschädigung in einem neuen Sozialgesetzbuch XIV gebündelt werden. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Bundestag muss die geplante grundlegende Reform des Sozialen Entschädigungsrechts schnell auf den Weg bringen. Den vorliegenden Gesetz-Entwurf finden wir richtig, denn er kombiniert Leistungen, um ins Leben zurück zu finden, mit großzügigen Versorgungsleistungen. Damit wird er allen Lebenssituationen gerecht. Sehr gut finden wir auch, dass die vorgesehenen neuen Entschädigungsleistungen teils höher als im alten Bundesversorgungsgesetz sind und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden sollen.
Für uns als VdK ist es ein riesiger Erfolg, in das Entschädigungsrecht die Regelung eingebracht zu haben, dass Menschen, die ihre Partner gewaltsam verlieren, bis an ihr Lebensende eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt bekommen. Ursprünglich solle es eine Begrenzung solcher Rentenzahlungen auf fünf Jahre geben. Das wäre gerade für ältere Witwen und Witwer eine unzumutbare Härte gewesen. Auch Witwen, deren Partner nicht direkt an der Gewalttat gestorben ist, erhalten diese Leistungen. Damit werden vor allem diejenigen Frauen, die diese Opfer seit vielen Jahren und manchmal Jahrzehnten pflegen, gut abgesichert.
Uns freut auch sehr, dass das für das Entschädigungsrecht verantwortliche Ministerium für Arbeit und Soziales unsere Vorschläge zum Berufsschadensausgleich umgesetzt hat. Der Berufsschadensausgleich ist eine Einkommensersatzleistung. Hier hat der VdK durchgesetzt, dass sich die Höhe weiterhin nach dem in Zukunft zu erwartenden Einkommen des Opfers richtet, was die Summe vor allem für junge Menschen höher ausfallen lässt als nach der ursprünglich geplanten Regelung. Diese sah eine Berechnung der Entschädigungshöhe nach dem im Jahr vor der Gewalttat erzielten Einkommen vor.“
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Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Opferentschädigung | Gewalt | Entschädigung | Soziales Entschädigungsrecht | Sozialverband VdK
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