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Jedes Jahr am letzten Samstag des Monats September findet der Deutsche Reha-Tag statt. In diesem Jahr fokussiert er auf Kinder- und Jugendreha. Diesen Jahrestag kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Jeder, der gesetzlich versichert ist, hat etwa nach einem Unfall, einer Krankheit oder bei einer Behinderung einen rechtlichen Anspruch auf Rehabilitation. Das gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Allerdings stellen wir als Sozialverband VdK immer wieder fest, dass dieser Rechtsanspruch von den Leistungsträgern, etwa Krankenkassen oder der Unfallversicherung, nicht immer anerkannt werden.
Eltern von Kindern mit Behinderung, aber auch erwachsene Patienten und Pflegebedürftige müssen oft hart kämpfen, um ihre Rehabilitation bewilligt zu bekommen. Das darf nicht sein! Denn Rehabilitationen sorgen nicht nur dafür, dass Menschen gesundheitlich wieder fit oder ihre Leiden zumindest gelindert werden, sondern auch dafür, dass Menschen nach einer krankheitsbedingten Auszeit beruflich wieder Fuß fassen. Insofern müssen die Leistungsträger umdenken und sich in ihrem Handeln stärker an den Bedarfen der Betroffenen orientieren.
Ganz wichtig ist uns als Sozialverband VdK, dass die Antrags- und Genehmigungsverfahren auf medizinische Rehabilitation bei den Krankenkassen gestrichen werden. Das Vorbild dafür sollten die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Änderungen in den Antragsverfahren bei den geriatrischen Rehabilitationen sein. Patienten sollen diese in Zukunft direkt durch die ärztliche Verordnung bekommen. Sollte dies so umgesetzt werden, würden zeitaufwendige Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfallen. Eine Erleichterung für die Betroffenen!“
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Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Reha | medizinische Rehabilition | geriatrische rehabilitation | Antrag | Krankenkasse | Bewilligung
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