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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat heute seinen Bericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, übergeben. Die Ergebnisse des Berichts kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt den Bericht, den der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf heute an Bundesministerin Franziska Giffey übergeben hat. Besonders freut uns, dass der Bericht eine Lohnersatzleistung für Pflegepersonen empfiehlt und betont, dass eine solche Leistung die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege deutlich verbessern würde.
Der Sozialverband VdK hat Ende 2018 ein eigenes und weitergehendes Konzept für eine entsprechende Lohnersatzleistung unter dem Begriff „Pflegepersonengeld“ erarbeitet. Danach sollen alle Personen, die privat andere pflegen, eine Auszeit für die Pflege nehmen können und dafür einen Lohnersatz erhalten. Dieser soll dem VdK nach 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden betragen, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Maximal zwölf Monate soll man es beziehen können. Die Auszeit für die Pflege heißt im Konzept des VdK Pflegepersonenzeit. Diese soll mit maximal drei Jahren pro zu betreuendem Pflegebedürftigen länger als bisher betragen.
Mit der Pflegepersonenzeit und dem Pflegepersonengeld folgt der VdK dem Modell der „Elternzeit“ und des „Elterngeldes“ für Mütter und Väter. Dass es analoge Leistungen für Pflegepersonen geben sollte wie für Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder, finden wir als VdK gerecht. Schließlich leisten Menschen, die sich als Angehörige, Freunde oder Nachbarn um Pflegebedürftige kümmern, eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit.“
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Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Pflegepersonengeld | Pflege | Pflegende | Pflegepersonenzeit | Pflegepersonen
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