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Die Bundesregierung will Kinder von Pflegebedürftigen zukünftig finanziell entlasten. Ein Entwurf des Bundesarbeits- und Sozialministeriums (BMAS) für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz" sieht vor, dass Kinder bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro nicht für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Der Sozialverband VdK begrüßt dieses Vorhaben und fordert, dass es nun möglichst schnell umgesetzt wird. Deutschlands größter Sozialverband hat sich seit langem dafür stark gemacht, dass erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro die Kinder der Pflegebedürftigen zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, wie das auch bei der Grundsicherung im Alter geregelt ist. Denn gerade viele ältere Menschen schrecken davor zurück, Hilfe vom Sozialamt in Anspruch zu nehmen, damit ihre Kinder nicht unterhaltspflichtig werden. Durch diese Scham nimmt die verdeckte Altersarmut zu. Diese Hemmschwelle älterer Menschen vor einem Antrag auf Sozialhilfe muss abgesenkt werden. Es ist daher nur richtig, auf Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltsverpflichteten Angehörigen endlich zu verzichten, sofern deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
Wichtig ist dem Sozialverband VdK aber vor allem, dass die Kostensteigerungen in der Pflege nicht weiter den Pflegebedürftigen und ihren Familien aufgebürdet werden. Pflege darf niemanden finanziell überfordern oder gar arm machen. Gegen weiter steigende Eigenanteile in der Pflege wird der VdK entschlossen vorgehen. Die Finanzierung der Pflegeversicherung geht alle an, daher muss die Pflegeversicherung wie die Krankenversicherung funktionieren. Eine weitere Privatisierung des Pflegerisikos und weitere Abwälzung zukünftiger Kosten auf den Einzelnen müssen gestoppt werden. Wir brauchen eine solidarische Finanzierung der Pflege, die die Lasten gerecht verteilt. Der VdK fordert neben Steuerzuschüssen, die die Mehrkosten der Pflegeversicherung ausgleichen, eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen umfasst. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen zukünftig wieder so gewichtet werden, dass sie niemanden überfordern.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Elternunterhalt | Pflege | Eltern | Kinder | Unterhaltsentlastungsgesetz
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