9. September 2021
Presse

VdK-Präsidentin fordert: „Rechte von Schwerbehindertenvertretern stärken“

  • VdK und Bundes-Netzwerk dringen auf gesetzliche Änderungen
  • Vertrauenspersonen in kleinen und mittleren Betrieben brauchen klaren Anspruch auf tage- und stundenweise Freistellung
Eine Frau im Rollstuhl sitzt vor dem PC.
© Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben muss dringend gestärkt werden. Das fordert die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele: „Wir brauchen endlich einen klar geregelten Anspruch auf tage- oder stundenweise Freistellung von Vertrauensleuten, gerade auch in kleinen und mittleren Unternehmen, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen. Es reicht nicht, wenn die Politik immer nur betont, wie wichtig Inklusion in der Arbeitswelt sei, sie muss endlich auch die Voraussetzungen dafür schaffen.“

Der VdK als langjähriger Ansprechpartner und Lobbyverband für schwerbehinderte Beschäftigte hat daher gemeinsam mit dem Bundes-Netzwerk Schwerbehindertenvertretungen Kernforderungen erarbeitet. „Gemeinsam werden wir darauf dringen, dass unsere Forderungen in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, kündigten VdK-Präsidentin Verena Bentele und Alfons Adam, Initiator und Sprecher des Bundes-Netzwerks, an.

Bentele forderte zudem, die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter schon frühzeitig einzubeziehen bei geplanten Personalmaßnahmen, beispielsweise bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen: „Ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen müssen personelle Maßnahmen der Arbeitgeber, die Beschäftigte mit Behinderungen betreffen, künftig unwirksam sein.“ Die Arbeitgeber sollen auch bei langzeiterkrankten Beschäftigten verpflichtet werden, nach jeder beendeten medizinischen Rehabilitation das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Versprochene Verbesserungen hat der Gesetzgeber bisher nur unzureichend umgesetzt.

Fast 44 000 Unternehmen beschäftigen bundesweit seit vielen Jahren keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Damit erfüllt ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen die Pflichtquote nicht. „Wir brauchen eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend (unter zwei Prozent) nachkommen“, fordert Alfons Adam.

Der Sozialverband VdK Deutschland engagiert sich seit vielen Jahren für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schwerbehindertenvertretungen auf Bundes- und Landesebene. „Auch 100 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der Interessenvertretung behinderter Arbeitnehmer und zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, insbesondere im Arbeitsleben, noch lange nicht erreicht. Schwerbehinderte Menschen stoßen weiterhin auf viele Hürden und Barrieren vor allem im Arbeitsleben. Das muss sich ändern“, fordern VdK-Präsidentin Verena Bentele und der Sprecher des Bundes-Netzwerks Alfons Adam.

Das Bundes-Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen wurde 2019 von Schwerbehindertenvertrauenspersonen aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst sowie Arbeitskreisen auf Landes- und Bundesebene gegründet: http://bundesnetzwerksbv.de/

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Schlagworte Schwerbehindertenvertretung | Bundestagswahl 2021 | Menschen mit Behinderung

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