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VdK Mecklenburg-Vorpommern erstreitet für 57-Jährige Rente wegen voller Erwerbsminderung
Infolge einer Brustkrebserkrankung kämpft Ilona L. mit Depressionen. Sie fühlte sich nicht mehr imstande zu arbeiten und beantragte deshalb eine Erwerbsminderungsrente. Doch die Rentenversicherung lehnte ab. Daraufhin wandte sich die Antragstellerin an den Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern, der sich vier Jahre für sie engagierte. Mit Erfolg: Der VdK setzte vor dem Landessozialgericht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung durch.
„2005 ist meine Mutter an Brustkrebs gestorben. Die Angst, dass mir das gleiche Schicksal widerfährt, war immer da“, sagt Ilona L. „Kurz vor Weihnachten 2014 bekam ich dann selbst die Diagnose“, erzählt die Neubrandenburgerin.
Die damals 51-Jährige musste den Krebs behandeln lassen: Operation, Bestrahlung, Chemotherapie – das volle Programm. Mitte November 2015 war Ilona L. in einer Reha-Klinik.
Bereits seit 2014 hatte die gelernte Maschinenschlosserin nicht mehr gearbeitet, weil sie wegen starker Rückenschmerzen krankgeschrieben war. Doch nach der Krebsdiagnose fiel sie in ein Loch. Sie litt an Depressionen, begab sich in psychiatrische Behandlung und war endgültig davon überzeugt, dass sie nicht mehr arbeiten kann. So stellte sie Ende Mai 2015, noch während der Chemotherapie, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Diesen Antrag lehnte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Neubrandenburg im Februar 2016 mit Verweis auf den Reha-Entlassungsbericht ab. Dieser sah „ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden für leichte bis mittelschwere Arbeiten“. Eine psychiatrische Diagnose sei hingegen nicht gestellt worden, so die DRV.
Das VdK-Mitglied wandte sich an den VdK, der im Februar 2016 Widerspruch einlegte. Daraufhin holte die DRV ein medizinisches Gutachten ein. Dieses bestätigte im Juni 2016 zwar, dass Ilona L. unter einer „depressiven Anpassungsstörung“ leide, kam jedoch ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein Leistungsvermögen von über sechs Stunden vorliege. Folglich wurde der Widerspruch abgewiesen.
Die Stellungnahme einer behandelnden Psychologin, die ihre Patientin nicht für arbeitsfähig hielt, bewog den VdK Mitte August 2016 dazu, Klage einzureichen.
Die folgenden zwei Jahre wurden für Ilona L. zur Zitterpartie. Das Sozialgericht gab im Rahmen des Klageverfahrens im August 2018 ein weiteres Gutachten in Auftrag. Darin kam ein Mediziner abermals zu dem Schluss, dass die Klägerin noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten könne.
Ein herber Rückschlag für das VdK-Mitglied. Daraufhin riet Martin Pfeiffer, Leiter der Rechtsabteilung des VdK Mecklenburg-Vorpommern, Ilona L., ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Auftrag zu geben, um das DRV-Gutachten zu entkräften. „Dieses Gutachten ging positiv für das VdK-Mitglied aus“, betont der VdK-Jurist. So kam ein Psychiater im Juli 2019 zu dem Ergebnis, dass die Patientin unter so schweren Depressionen leide, dass sie bereits seit April 2016 weniger als drei Stunden leistungsfähig gewesen sei. Dadurch war die medizinische Voraussetzung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllt. Das Gericht zweifelte jedoch am Zeitpunkt. Es ging stattdessen vom Leistungsfall zum Zeitpunkt des Gutachtens aus (7/2019). Leistungsfall bedeutet, dass Ilona L. erst zu diesem Zeitpunkt voll erwerbsgemindert war.
Doch das Gericht wies die Klage ab, weil es die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sah. Diese besagen, dass bei Antragstellung innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet sein müssen. Das VdK-Mitglied konnte die fehlenden Anrechnungszeiten mithilfe der Bundesagentur für Arbeit jedoch nachträglich erbringen.
„Es hat eine Weile gedauert, bis ich realisierte, dass das lange Bangen nun ein Ende hatte. Ich war sehr erleichtert und bin dem VdK dankbar, dass er für mich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung durchboxte“, sagt Ilona L.
Elisabeth Antritter
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