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Antrag auf Mütterrente für Niedersächsin gestellt
Normalerweise bekommen Frauen, die Altersrente beziehen, die Mütterrente automatisch. Anders ist das bei denjenigen, die vor 1992 Kinder geboren haben und die keine Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Sie müssen einen Antrag auf Mütterrente stellen, weil sie nicht mehr im System der Rentenversicherung gelistet sind.
Gerda H.* aus Niedersachsen hat sich ihre Rentenanwartschaften schon Mitte der 1960er-Jahre in einem Betrag auszahlen lassen. „Wir haben geheiratet und uns von dem Geld Möbel für unsere Wohnung angeschafft“, sagt die 74-Jährige. Das hätten damals viele so gemacht. Bis in die 1970er-Jahre war es möglich, sich die bis dahin erwirtschafteten Rentenpunkte auszahlen zu lassen.
Gerda H. erzog zwei Kinder, wurde früh Witwe und kam mit einem Job als Reinigungskraft immer irgendwie über die Runden. Auch als Rentnerin arbeitete sie weiter. „Ich konnte ja immer für mich sorgen“, sagt das VdK-Mitglied. Doch dann bekam sie Probleme mit den Schultern, künstliche Gelenke wurden eingesetzt. Doch bei der linken Schulter blieben die Erfolge aus. Die Frau hat Schmerzen und kann ihren Arm nicht richtig bewegen. „Ich kann deshalb nicht mehr arbeiten“, sagt Gerda H., die den Zuverdienst als Reinigungskraft für ihren Lebensunterhalt braucht.
In der Reha empfahl ihr die Sozialarbeiterin, sich an den VdK zu wenden. In der Beratung von Thomas Feldmeier, Rechtsschutzleiter und VdK-Kreisgeschäftsführer in Aurich (Niedersachsen), sitzen ab und an Frauen wie Gerda H. Sie haben keine eigenen Rentenanwartschaften, leben von der Witwenrente und müssen Grundsicherung beantragen. Doch im Fall von Gerda H. gab es eine andere Lösung. „Manchmal lohnt es sich, die Frauen danach zu fragen, ob sie Kinder erzogen haben“, sagt Thomas Feldmeier. Er stellte für Gerda H. einen Antrag auf Mütterrente. Dadurch kommt sie nun auch in den Genuss der Verbesserungen, die seit Januar 2019 gelten und auch auf Initiative des VdK zurückgehen. Die Verbesserungen bei der Mütterrente sind Teil des im Herbst 2018 auf den Weg gebrachten Rentenpakts der Bundesregierung. Zuvor wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird seit 2019 bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der monatlichen Rente pro Kind um bis zu 15,35 Euro im Osten und bis zu 16,02 Euro im Westen.
Gerda H. bekommt nun für ihre zwei Kinder eine monatliche Mütterrente über 150 Euro und konnte sich zudem über eine Nachzahlung von etwa 2300 Euro freuen. „Ich habe gleich meinen Sohn angerufen“, sagt die 74-Jährige. Sie sei dem VdK jeden Tag dankbar. „Der VdK hat mir Sorgen genommen“, sagt die Frau.
ikl
*Name von der Redaktion geändert
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Schlagworte Müterrente | So hilft der VdK
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