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Rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, das ist fast jeder Zehnte. Die meisten Behinderungen treten erst im Laufe des Lebens auf, etwa durch eine Krankheit. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat. Das zu erreichen, ist nicht immer leicht. So war es auch bei Verena Schweig aus Neunkirchen im Saarland. Sie hat mithilfe des VdK Saarland ihren Schwerbehindertenstatus bekommen.
Verena Schweig ist 61 Jahre alt und Montagearbeiterin. Hinter ihr liegen 46 Arbeitsjahre. In den vergangenen 20 Jahren häuften sich die gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die Saarländerin leidet unter anderem an einem Wirbelsäulensyndrom, an Bandscheibenschäden, Bluthochdruck, Fußfehlstellungen und immer wiederkehrenden Abzessbildungen an der Haut. Diese Beschwerden beeinträchtigen sie stark in Beruf und Alltag.
Verena Schweig lebte in den vergangenen Jahren mit einem GdB von 40, war also noch nicht als schwerbehindert eingestuft. „Ich habe mich an den VdK Saarland gewandt, weil ich allein einfach nicht weitergekommen bin“, so die 61-Jährige. Der VdK stellte im vergangenen Jahr einen Antrag auf Neufeststellung des GdB. Das Landesamt für Soziales lehnte es ab, Verena Schweig einen höheren GdB zu erteilen. Begründung: „Eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands sei nicht zu erkennen.
„Ich merke doch von Jahr zu Jahr, dass sich meine Gesundheit verschlechtert. Und dann sagen mir diese Ärzte, dass es anders ist. Das wollte ich nicht hinnehmen“, sagt die 61-Jährige. Raphael Collet, Jurist beim VdK Saarland, beantragte beim Landesamt die erneute Prüfung des Sachverhalts. Seine Begründung: „Die Einschränkungen auf dem orthopädischen und dermatologischen Fachgebiet wurden nicht ausreichend gewürdigt. In der Folge wurden auch der jeweilige Teil- sowie der abschließende Gesamt-Grad der Behinderung zu niedrig bestimmt.“
Das Landesamt für Soziales folgte diesmal der Einschätzung des VdK. Verena Schweig bekam den GdB von 50 zuerkannt. Sie hat jetzt Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, genießt besonderen Kündigungsschutz und kann zwei Jahre früher abschlagfrei in Altersrente gehen. Für Verena Schweig ist dies eine große Entlastung. „Ich kann jetzt wieder viel sorgenfreier in die Zukunft schauen“, so die 61-Jährige.
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er ist also das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der GdB wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen addiert. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen. Lesen Sie auch diesen Beitrag zum Thema.
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. In diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
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Schlagworte Schwerbehinderung | Behinderung | GdB | Grad der Behinderung | So hilft der VdK | Sozialverband VdK
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