13. Juni 2019
REHABILITATION

VdK erstreitet Kostenübernahme für COPD-Patienten

Seit sieben Jahren leidet VdK-Mitglied Arno Krämer an starken Atemproblemen, bedingt durch eine Lungenerkrankung. Die dringend erforderliche Reha konnte er dank Unterstützung des VdK Saarland bei seiner Krankenkasse durchsetzen.

Das Bild zeigt des Rechtsberater des VdK Saarland Raphael Collet.
Durch den Rechtsberater Raphael Collet bekam ein Mitglied eine Reha bewilligt. | © VdK Saarland

Arno Krämer (64) beantragte 2017 erstmals eine stationäre medizinische Reha bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Er leidet unter der chronischen Lungenerkrankung COPD. Schon bei geringen Belastungen kommt es zu einer sogenannten Dyspnoe, einer gestörten Atmung mit Atemnot und Kurzatmigkeit. Das VdK-Mitglied kann nicht weiter als 50 Meter am Stück gehen und hat schon unter geringer Belastung Luftnot. Auch das Treppensteigen fällt ihm sehr schwer. Zusätzlich ist er durch eine Herzerkrankung beeinträchtigt.

Keine Kostenübernahme für Reha

Die Krankenkasse wollte die Rehakosten nicht übernehmen. Sie beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Stellungnahme. Nach Prüfung der Akten sah der MDK keine medizinischen Gründe für eine stationäre Reha vorliegen. Stattdessen empfahl er, die haus- und fachärztliche Behandlung fortzuführen. Das VdK-Mitglied sollte Gesundheitskurse nutzen, beispielsweise um Entspannungstechniken zu erlernen, Lungensport machen und ambulante Heilmitteltherapien in Anspruch nehmen. Ihm fehle es insgesamt an Rehabilitationsbedürftigkeit, so die Kasse.

VdK erhebt Widerspruch gegen Krankenkasse

Mithilfe von Raphael Collet von der Sozialrechtsschutz gGmbH des VdK Saarland erhob Krämer Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Kasse. Der VdK-Sozialrechtsberater wies auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme des Mitglieds hin. Er machte deutlich, dass eine pneumologische Reha ein komplexer Prozess sei. Bei diesem müssten über einen längeren Zeitraum verschiedene diagnostische und therapeutische Verfahren angewendet werden. Dafür bedürfe es eines interdisziplinären Vorgehens unter Einbeziehung von Ärzten, Psychologen, Physio- und Sporttherapeuten und Ernährungsberatern, um eine bessere Leistungs- und Lebensqualität zu erreichen.

Diese Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung ließen sich nicht allein durch eine ambulante Therapie vor Ort erzielen. Zudem sollten COPD-Patienten regelmäßig an Reha-Maßnahmen teilnehmen, so Collet im Widerspruchsschreiben. Doch trotz seines fortgeschrittenen Krankheitsstadiums habe Arno Krämer aufgrund der mittlerweile seit Jahren bestehenden Krankheit noch nie eine entsprechende Reha gemacht. Daher sei eine solche mehr als dringend angeraten. Dies sei auch die Meinung der behandelnden Fachärzte des Patienten.

Die gesetzliche Krankenkasse prüfte daraufhin die Unterlagen erneut und gab dem Widerspruch des VdK-Rechtsberaters schließlich statt. Die Kasse erklärte sich bereit, die Kosten für eine dreiwöchige stationäre Rehamaßnahme zu übernehmen.

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Schlagworte Krankheit | Krankenkasse | Widerspruch | So hilft der VdK | Sozialverband VdK | Reha

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