10. Februar 2020
GRAD DER BEHINDERUNG

Erfolgreicher Widerspruch

Finanzielle Entlastung dank GdB 60 statt 30

Das Bild zeigt eine Hand, die Stopp signalisiert
© Unsplash

Dank des erfolgreichen Widerspruchs von VdK-Sozialrechtsberaterin Annemarie Wallat hat VdK-Mitglied Kerstin B.* aus Berlin jetzt einen Grad der Behinderung (GdB) von 60 statt bisher 30 zuerkannt bekommen. Das bedeutet für sie eine deutliche finanzielle Entlastung.

Kerstin B. hat als Folge einer Polioerkrankung zahlreiche gesundheitliche Einschränkungen. So ist sie aufgrund einer einseitigen Beinverkürzung stark gehbehindert. Sie trägt Orthesen und benötigt Gehstützen beim Laufen. Einmal im Jahr fährt sie zur Behandlung von Berlin aus in eine Spezialklinik für Poliokranke nach Montabaur in Rheinland-Pfalz. Eine kostspielige Angelegenheit. Sie muss die Fahrten stets selbst bezahlen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) Berlin hatte ihr nur einen GdB von 30 zuerkannt. Im Jahr 2018 stellte das VdK-Mitglied, das als Sozialbetreuerin arbeitet, einen Verschlimmerungsantrag. Als das Lageso ablehnte, wandte sich Kerstin B. an den VdK Berlin-Brandenburg. Sie beauftragte Sozialrechtsberaterin Annemarie Wallat, für sie Widerspruch einzulegen. Für die Begründung überließ sie dieser alle notwendigen Unterlagen. Wallat beantragte Akteneinsicht beim Lageso und stellte fest, dass im Gutachten statt eines Post-Poliosyndroms lediglich eine Funktionsstörung des linken Beins für den GdB berücksichtigt worden war. Auch die 6,5 Zentimeter Beinverkürzung, wie im Arztbrief angegeben, stimmten nicht. Im Gutachten wurde nur von einer Verkürzung von zwei bis drei Zentimetern ausgegangen.

Annemarie Wallat reichte mit dem Widerspruch neue Unterlagen ein, wie eine Physiotherapie-Dauerverordnung sowie einen neuen Arztbrief aus dem Poliozentrum, und beantragte eine Aktualisierung der Unterlagen. Das Ergebnis der Überprüfung: Kerstin B. bekam einen GdB von 60 und das Merkzeichen G (Gehbehinderung) zuerkannt. Mit dem Merkzeichen kann sie eine Wertmarke kaufen, mit der sie bundesweit ein Jahr den Öffentlichen Personennahverkehr, Regionalzüge und vereinzelt auch andere Züge nutzen kann. Neben der Einsparung bei den Fahrtkosten erhält sie einen besonderen Kündigungsschutz und fünf Tage zusätzlichen Urlaub.

Für das VdK-Mitglied ist das Ergebnis auch eine Wertschätzung. Endlich wird sie als Mensch mit ihrer Schwerbehinderung anerkannt. Ihr Tipp: Unbedingt beim VdK Bescheide prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Es lohnt sich.

Sko
*Name von der Redaktion geändert

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