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Eine Brustkrebserkrankung ist eine schwere gesundheitliche Belastung für Körper und Psyche. Bei VdK-Mitglied Vera M. waren schmerzhafte Narben zurückgeblieben, die sie operativ korrigieren lassen wollte. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Nord setzte sie durch, dass die Krankenkasse die Operation bezahlt.
Vera M.* stellte bei ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Doch diese lehnte die gewünschte Entfernung des Narbengewebes der rechten Brust sowie den Wiederaufbau (Mammareduktionsplastik) und eine Angleichung an die linke Brust ab. Der Gutachter der Krankenkasse kam zu dem Schluss, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Operation nicht gegeben seien. Die Antragsunterlagen enthielten keinerlei Hinweise auf einen neuen Krebsverdacht in der rechten Brust. Zudem sei weder bei der Narbe noch für die geplante Brustangleichung von einer Funktionseinschränkung und Entstellung auszugehen.
Für Vera M. war das eine sehr schlechte Nachricht. Bei ihr wurden bereits mehrfach Mamma-Tumore entfernt. Die komplizierten Eingriffe hinterließen Narben, die sie in ihrem Alltag massiv körperlich und psychisch beeinträchtigten. Das Narbengewebe verhinderte vor allem, dass künftige Tumore rechtzeitig erkannt werden. VdK-Sozialrechtsreferentin Sabine Welge machte in ihrem Widerspruch deutlich, dass damit sehr wohl die medizinischen Voraussetzungen für eine Operation gegeben seien.
Die Kasse ließ daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Zweitgutachten erstellen, das die Ablehnung der Kostenübernahme bestätigte. Aufgrund der erneuten Ablehnung musste sich anschließend der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse mit dem Fall beschäftigen. Nach eingehender Prüfung kam dieser zu dem Schluss, dass die Kasse die stationäre Krankenhausbehandlung bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung bezahlen muss. Diese betonte in ihrem Schreiben an das VdK-Mitglied, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und kein Rechtsanspruch damit verbunden ist.
„Es kann sich also lohnen, sich zu wehren“, so Sabine Welge. Solch eine Operation müsse keine Frau auf eigene Kosten machen, ohne vorher den Rechtsweg ausgeschöpft zu haben.
*Name von der Redaktion geändert
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sko
Schlagworte So hilft der VdK | Krankenkasse | Operation | Mitglieder | VdK-Mitgliedschaft
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